BVfK-Meldung 29.08.2017: Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen

BVfK-Meldung 29.08.2017:

Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen

  • Hyundai-EU-Neuwagen ohne Garantie kann es eigentlich nicht geben
  • Hyundai erzeugt Missverständnis zur Behinderung des freien EU-Warenverkehrs
  • Nachteile für Kunden freier Händler darf es nicht geben
  • BVfK empfiehlt Ergänzungsgarantie

Bonn, 28.08.2017

Für Irritationen sorgen mehrfach Äußerungen des koreanischen Autoherstellers Hyundai u.a. in der Werbung, wo es heißt:

„… Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde…“

Dies hat zur Verunsicherung bei Kunden und freien Händler geführt, da viele glauben, dass nunmehr für Hyundai-(EU-)Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird.

Nach Auffassung des BVfK ist dieser Eindruck unzutreffend. Der Verband steht in Übereinstimmung mit der EU-Kommission auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden.

Ebenso weist die BVfK-Rechtsabteilung darauf hin, dass ein bereits gegebenes Garantieversprechen eines Herstellers nicht im Nachhinein zurückgenommen werden kann. Daher können auch freie Händler nicht gezwungen werden, Garantiehefte des Herstellers aus Fahrzeugen zu entfernen.

Der BVfK geht davon aus, dass sich für Kunden von freien Kfz-Händlern im Regelfall vorerst nichts ändert und es dort hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zu solchen Fahrzeugen gibt, die von Vertragshändlern direkt verkauft werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass davon auszugehen ist, dass Hyundai sein Vertriebssystem in rechtskonformer Weise so betreibt, dass es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte.

Diese Feststellung wurde auch von kompetenter Seite beim 10. Deutschen Autorechtstag so getroffen.

Der BVfK bewertet die Situation rund um die Garantiebeschränkungen von Hyundai insbesondere vor dem Hintergrund der bei den Verbrauchern erzeugten Missverständnisse als eine unzulässige Behinderung des freien EU-Warenverkehrs zum Nachteil der Verbraucher und fordert von Hyundai eine Rückkehr zu einheitlichen Garantieregelungen.

Überdies hält der Verband für die Kunden seiner Mitglieder eine speziell konzipierte Garantielösung zur Absicherung unvorhergesehener Probleme mit Hyundai bei der Regulierung von Garantiefällen bereit.

Kontakt: BVfK-Pressestelle Bonn Telefon: +49 228 85 40 910 E-Mail: pressestelle@bvfk.de
V.i.S.d.P.: Ansgar Klein


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BVfK-Meldung 28.08.2017

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Hyundai Garantie auch
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