BVfK-Feststellungen und Antworten zur Hyundai-Garantieproblematik.

Seit März 2017 heißt es bei Hyundai zur Neuwagengarantie:

„… Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde…“

Diese Äußerungen haben zur Verunsicherung bei Kunden und freien Händler geführt, da viele glauben, dass nunmehr für Hyundai-(EU-)Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, … (Ende des Newsletter-Textes)

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Fortsetzung / Gesamtartikel:

… generell keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird.

Nach Auffassung des BVfK ist dieser Eindruck unzutreffend. Der Verband steht auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder entsprechend der Auffassung der EU-Kommission vermittelnd verkauft werden.

Ebenso weist die BVfK-Rechtsabteilung darauf hin, dass ein bereits gegebenes  Garantieversprechen eines Herstellers nicht ohne Weiteres im Nachhinein zurückgenommen werden kann. Daher können auch freie Händler nicht gezwungen werden, Garantiehefte des Herstellers aus Fahrzeugen zu entfernen.

Der BVfK von geht davon aus, dass sich für die Kunden von freien Kfz-Händlern im Regelfall nichts ändert und es dort hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zu solchen Fahrzeugen gibt, die von Vertragshändlern direkt verkauft werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass davon auszugehen ist, dass Hyundai sein Vertriebssystem in rechtskonformer Weise so betreibt, so dass es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte.

Diese Feststellung wurde auch von kompetenter Seite beim 10. Deutschen Autorechtstag so getroffen.

Der BVfK sieht in den Garantiebeschränkungen von Hyundai eine unzulässige Behinderung des freien EU-Warenverkehrs zum Nachteil der Verbraucher und fordert von Hyundai eine Rückkehr zu einheitlichen Garantieregelungen.

BVfK stellt daher zur Hyundai-Garantiediskriminierung fest:

  • Hyundai-Neuwagen ohne Herstellergarantie kann es eigentlich nicht geben
  • Hyundai erzeugt Missverständnis zur Behinderung des freien EU-Warenverkehrs

BVfK-Informationen zur Neuwagengarantie im Zusammenhang nit der Hyundai-Problematik.

  1. Eine Garantie ist ein freiwilliges Haltbarkeitsversprechen. Grundsätzlich kann jeder (Hersteller, Händler, Verkäufer) nach eigenen Regeln eine Garantie gewähren oder nicht.
  2. Freie Händler können bei den normalerweise praktizierten selektiven und geschlossenen Vertriebssystemen nicht mit Neuwagen von Herstellern handeln, sie dürfen diese also nicht an- und verkaufen, sondern nur vermitteln.

Erst auf der zweiten und dritten Ebene kommt man zu Differenzierungen und Einschränkungen:

Zu 1: Garantie:

– Wann gilt ein Garantieversprechen und wann gilt es nicht?

– Welche Rolle spielen die Garantieaussagen des Herstellers in der Werbung und was bedeutet es, wenn sich im Fahrzeug ein Garantieheft befindet?

– Was bedeutet die schriftliche Zusage eines Lieferanten bezüglich der Garantie? Hier ist zu unterscheiden, ob der Lieferant zum Netzwerk des Herstellers zählt, oder nicht. Selbst wenn Letzteres der Fall ist: Ist seine Aussage dem Hersteller zuzurechnen?

Zu 2: Vertriebssysteme:

– Die neue, differenzierte Hyundai-Neuwagengarantie basiert auf den Gestaltungsmöglichkeiten, die ein selektives und geschlossenes Vertriebssystem bietet. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Voraussetzungen der Hersteller erfüllen muss, um ein kartellrechtlich zulässiges, selektives und geschlossenes Vertriebssystem praktizieren zu können? Vor dem Hintergrund, dass seit Jahren bis zu 50% der Hyundai-Neuwagen in Europa über den Freien Handel vermarktet wurden, stellt sich die Frage, ob Hyundai überhaupt noch Anspruch auf die Nutzung dieses Systems hat? Doch es ist zu befürchten, dass es selbst dann, wenn die Voraussetzungen über Jahre nicht gegeben waren, möglicherweise ausreicht, wenn jetzt entsprechende Bemühungen durch Hyundai zur Schließung der (unzulässigen) Parallelmärkte stattfinden.

Hyundai hat schnell erkannt, dass man sich durch das die Kunden freier Händler diskriminierende Garantiesystem selbst schadet, denn der Verbraucher ist irritiert und wendet sich oft generell von dieser Marke ab, bevor er den gewünschten Weg zum Vertragshändler geht und dort seinen neuen Hyundai kauft.

Dem versucht man mit einem so genannten CPP (Customer Protection Plan) -System zu begegnen, das alle Hyundai Neuwagenkäufer faktisch gleich stellen soll, es sei denn, Sie haben ihr Auto von einem freien Händler mit dem ausdrücklichen Hinweis gekauft, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne Herstellergarantie handelt.

Dieses CPP-System hat es allerdings in sich, denn der Kunde erhält nur dann den üblichen Garantieschutz, wenn er zuvor seine Gewährleistungsansprüche wie auch eventuelle Schadensersatzansprüche, die er gegen den freien Händler haben könnte, an Hyundai abtritt.

Darüber hinaus wurde soeben bekannt, dass sich der Kunde zudem angeblich verpflichten muss, seine eventuellen Hyundai-Neuwagenkäufe zukünftig nur noch beim Vertragshandel zu tätigen.

Das Ziel ist offensichtlich: Hyundai will Freie Händler, wenn diese nach ihrer Auffassung die Neuwagen zu Unrecht mit Garantie verkauft haben, in Regress nehmen.

Daher an dieser Stelle ein dringender Hinweis: Niemals vorschnell Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ablehnen, denn das öffnet unweigerlich die Tür zum Schadensersatzanspruch.

Wenn diese Voraussetzung für Hyundai nicht gegeben ist, dürfte es nämlich spannend werden, wie man den Regress für Garantieleistungen gegen freie Händler rechtlich durchsetzen will?

Es ist also durchaus eine spannende Option, es einfach darauf ankommen zu lassen. Wer das Risiko eines verlorenen Schadensersatzprozesses minimieren möchte, sollte mithelfen, ein entsprechend konzipiertes BVfK-Garantiesystem zu entwickeln, welches die Situation einigermaßen beherrschbar macht.

Vor dem Hintergrund, dass diese und viele andere Fragen derzeit ungeklärt sind, geht es um die Suche nach praktikablen Lösungen.

  1. Alles so laufen lassen und auf die Folgen von CPP warten?
  2. Die Autos, so wie Hyundai es wünscht, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die fehlende Herstellergarantie verkaufen?
  3. Die Kunden darüber informieren, dass man zwar selbst davon ausgeht, dass die Herstellergarantie besteht, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass es hier zu Problemen kommen wird? Falls der Kunde dann abspringt, diesen durch ein eigenes, eventuelle Lücken auffüllendes Garantieversprechen halten und dafür im Gegenzug eine Abtretungserklärung verlangen. Dies auch in Verbindung mit der Option, mittelbar CPP zu nutzten?

Alles in allem geht es also um zwei große Bereiche:

  1. Die Festigung der Rahmenbedingungen für den freien Neuwagenhandel durch Klärung bestimmter Fragen. Damit dürfte dann möglicherweise Vieles nicht mehr so sein wird, wie früher. Entweder das selektive Vertriebssystem wird generell bei denjenigen Herstellern abgeschafft, wo dies in der Praxis sowieso nicht mehr stattfindet, oder die Regeln der Neuwagenvermittlung werden im Rahmen der selektiven Vertriebssysteme neu definiert und präzisiert, wobei es auf die zentrale Frage des „verkaufenden Vermittlers“ ebenso ankommt, wie auf Aspekte rund um den Endkundennachweis.
  2. Der operative Umgang mit der Situation im Tagesgeschäft. Welche der drei angesprochenen Varianten die geeignete ist, muss jeder selbst entscheiden. Alle drei Varianten sind jedoch mit Risiken verbunden. Diese im Vorfeld juristisch zuverlässig zu klären, dürfte schwierig, wenn nicht unmöglich sein.

Zusammengefasst: 

Gerade Letzteres zeigt, dass wir es hier mit einem sehr vielschichtigen, verschiedene Rechtsbereiche betreffenden und dabei noch meist auf juristischem Neuland befindlichen Themenkreis zu tun haben, der auf keinen Fall schnelle, einfache und perfekte Lösungen eröffnet.

Dazu kommt das bereits angesprochene Problem: Die freien Händler sind sich alles andere als einig.

Maßnahmen: 

Der BVfK arbeitet systematisch an der Präzisierung der Rahmenbedingungen für den freien Neuwagenhandel. Hier wird es allerdings keine schnelle Lösung geben, insbesondere eine solche, die das akute Hyundai-Garantieproblem löst.

Aufgabenkatalog:

  • Verhalten im Abmahnfall
  • Verhalten im CCP- / Garantiefall
  • kaufbegleitende BVfK-Kundeninformationen zum Verhalten im Garantiefall
  • Angebote des freien Händlers, den Kunden bei der Garantieinanspruchnahme zu unterstützen, bestenfalls ausgestaltet werden sollen
  • Haftungsfragen freier Händler, wenn der Hersteller die Garantie verweigert
  • Verhalten gegenüber Lieferanten
  • Haftung der Lieferanten
  • Spezielle B2B-Vertragsformulare
  • Gestaltung alternativer Garantielösungen
  • Verjährungsfragen
  • Maßnahmen gegen Äußerungen von Hyundai und seinen Vertragshändlern, dass Hyundai-Neuwagen von freien Händlern generell über keine Herstellergarantie mehr verfügen, getroffen worden sind
  • Dialog und / oder rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen BVfK und Hyundai? Bisheriger Verlauf.
  • Prüfung rechtlicher Zulässigkeit der Garantieverkürzung insbesondere hinsichtlich ihres Umfangs, sowie der Zulässigkeit der Vorgehensweise bei CPP