BVfK-Bewertungen und -Empfehlungen zur neuen Pkw-EnVKV
PKW-EnVKV – die Sinnfrage lautet: was soll das?
Umweltaspekte bei Kaufentscheidungen – oder Kassemachen für Umweltkrieger?
Schluß mit Abmahnabzocke – wie man der Umwelthilfe das Handwerk legen kann
Wenn man die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in seiner Gesamtheit von der Entstehung über ihre Entwicklung bis hin zur jüngsten Novellierung genauer betrachtet, drängt sich die Frage auf: was soll das?
Die ursprünglichen Ziele liegen auf der Hand: Kaufentscheidungen sollen umweltbewusst getroffen werden. Und dabei hilft insbesondere der Blick aufs bunte Bildchen. Rote, gelbe und grüne Pfeile geben Hinweise unter anderem zum Energieverbrauch – egal ob Kühlschrank oder Auto. Der wurde wie auch die Emissionen zwecks Vergleichbarkeit in der Vergangenheit relativ einfach unter Laborbedingungen ermittelt. Dem Ergebnis musste man dann bisher immer ein wenig hinzurechnen, wenn man sich nicht die Mühe machen wollte, Genaueres in den Testberichten von ADAC bis Auto Motor und Sport etc. nachzulesen.
Das gab zwar die gewünschte Orientierung, lieferte jedoch nicht das objektive Ergebnis einer Gesamtbilanz der Umwelteinflüsse, die nicht nur aus dem Ressourcenverbrauch und der Umweltbelastung während des Betriebs, sondern auch durch die Produktion und unter dem Aspekt der Langlebigkeit gebildet werden müsste. Alles gut und schön und auch logisch gedacht, allerdings wie leider so häufig nicht vom Ende her. Denn am Ende steht ein Ziel – vorliegend, siehe oben: Einfluss auf die Kaufentscheidung unter Umweltgesichtspunkten.
Nun stellt sich die Frage, die man sich vermutlich nicht gestellt hat: wie viele Informationen, so prominent und plakativ sie auch präsentiert sein mögen, erreichen den die Masse bildenden Durchschnittskäufer, denn auf ihn kommt es an, wenn man messbare zielführende Effekte verzeichnen möchte. Wer sich objektiv und ideologiefrei die Mühe gemacht hätte, dies einmal zu ermitteln, wäre zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufnahmebereitschaft oder -fähigkeit üblicherweise bereits meist zuvor beim Energielabel, spätestens bei den Angaben zum Strom- oder Kraftstoffverbrauch endet.
Die Gruppe der Konsumenten, welche sämtliche Informationen wahrnehmen, die inzwischen auch verschiedene Schätzwerte und Prognosen über die Dauer eines Produktlebens enthalten, dürfte von marginaler Größe sein und sich überwiegend aus den Kreisen von Wissenschaftlern, vermeintlichen Verbraucher- und Umweltschützern, mit dem Thema beschäftigten Politikern und Verbänden bis hin zu fragwürdigen Abmahnvereinen bilden.
Abgesehen davon, dass sich aus diesen unterschiedlich Beteiligten keine repräsentative Gruppe von signifikanter Größe bildet, die zur Rechtfertigung von immer komplizierter werdenden Vorschriften und Gesetzen herangezogen werden kann, verbringen die Personen innerhalb dieser Kreise ihre viele Zeit mit den Details nicht in erster Linie im Zusammenhang mit Entscheidungsprozessen beim Kauf z.B. eines Autos oder Kühlschranks, sondern um ihre eigenen oder die Interessen ihrer Mitglieder oder Anhänger zu vertreten.
Damit wäre die Frage beantwortet, ob es eigentlich noch um die ursprünglichen Ziele geht, zu denen nicht das Abmahngeschäft eines kleinen Vereins in Radolfzell, mit einem grün-ideologisch gesteuerten und wohl vom Auto- und Unternehmerfeindbild getriebenen Vorsitzenden zählt, der Millionen einsammelt, um auf ein parallel zu den demokratisch gewählten Politikern eröffnetes Schlachtfeld zu ziehen, das es nicht geben würde, wenn da nicht eine kleine Hintertür im Wettbewerbsrecht wäre, die zum Missbrauch desselbigen und zur Gefährdung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Kfz-Branche führen würde.
Und das ist unser großes Problem, was zunehmend zur Radikalisierung der Ränder führt: die Frage, was sinnstiftend und zielführend ist, verliert völlig an Bedeutung und Menschen mit viel Zeit und missionarischem Eifer übernehmen die Deutungshoheit über das, was für Land und Leute gut zu sein hat und verbiegen das, was gut gemeint ist, zur perversen Farce.
Wer sich darüber beschwert, dass sich Politik mit Holzhammermethoden und Stammtisch-Rhetorik breitmacht, der muss sich fragen, ob z.B. eine Deutsche Umwelthilfe nicht nur die Gründe dafür liefert, sondern sogar ähnlich funktioniert. Es war noch nie einfach, anspruchsvolle Ziele tatsächlich und vollständig zu erreichen. Das scheint zum großzügigen Umgang mit der Wahl fragwürdiger Mittel ebenso zu führen, wie zunehmender Vernachlässigung eines konsequenten Abgleichs mit den ursprünglichen Zielen.
Daher wäre ein Politiker- und Regierungs-TÜV einzuführen, der vermutlich schnell herausfinden würde, dass die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe nicht zielführend, sondern der persönlichen und ideologischen Selbstverwirklichung einiger weniger auf Kosten tausendender Unternehmen und Arbeitsplätze dient.
Das haben weite Kreise der Politik übrigens sogar erkannt, wo man allerdings mit nur zaghaftem Mut geringfügige Änderungen vorgenommen hat, um das Kassemachen mit Vertragsstrafen einzudämmen. Dagegen wehren sich Jürgen Resch und seine Krieger übrigens vehement, denn sie versuchen den Faktor der „…unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen…“ mit dem Argument zu begegnen, es gehe (z.B. bei der Schriftgröße) um die globale Rettung der Umwelt.
Was ist zu tun? Der DUH den Nährboden zu entziehen, indem alle Details der PKW-EnVKV beachtet werden. Das ist aufwändig, bis schwierig, wenn nicht gar teilweise unmöglich. Abmahnungen werden also nicht immer vermeidbar sein. Dennoch würde das Geschäftsmodell der DUH bei möglichst genauer Beachtung der Vorschriften leiden. Und es gibt noch einen anderen Hebel: keine Unterlassungsverpflichtungserklärungen mit Vertragsstrafe-Versprechen unterschreiben. Dem folgt dann zwar i.d.R. ein Gerichtsverfahren, das kostspieliger, als die Bezahlung der rund 300€ Rechnung an die DUH ist, allerdings fließen dann bei Folgeverstößen keine Vertragsstrafen in die Kassen der Umwelthilfe, sondern kommen in Form eines Ordnungsgelds in meist wesentlich geringerer Höhe i.d.R. karitativen Einrichtungen zugute, worüber ein Gericht entscheidet. Eine Strategie, bei der sich die höhere Anfangsinvestition oft beim ersten Verstoß rechnet – wenn dieser wegen des DUH-Beuteschemas nicht unentdeckt bleibt.
Auf einer anderen Ebene sind weiterhin die Verbände aktiv. Hier gibt es eine Abstimmung zwischen BVfK, ZDK, Wettbewerbszentrale und auch dem Verband der inzwischen oft attackierten Makler, u.a. um zu vermeiden, dass die nun eigeführte Deckelung der Vertragsstrafen auf 1.000,- € ausgehebelt wird, wenn „die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt sind“.

