Betrugsmasche mit angeblichen Fahrzeugen aus Insolvenzbeständen – Kanzlei aus Köln betroffen!

Betrugsmasche mit angeblichen Fahrzeugen aus Insolvenzbeständen – Kanzlei aus Köln betroffen!

25.6.2026

Die Betrugsmasche mit angeblichen Fahrzeugen aus Insolvenzbeständen ist vielen bereits bekannt. Leider mussten wir feststellen, dass diese Masche in den letzten Wochen wieder verstärkt auftritt und uns vermehrt Fälle gemeldet wurden. Die Täter gehen dabei äußerst professionell vor und nutzen gefälschte Identitäten sowie täuschend echte Dokumente, um Kfz-Händler zu täuschen.

Der aktuelle Fall: Identitätsdiebstahl einer Kölner Kanzlei

In einem aktuellen Fall haben sich die Betrüger der Identität einer tatsächlich existierenden Kölner Kanzlei bemächtigt. Sie nutzen gefälschte E-Mail-Adressen, täuschend echte Internetseiten und angebliche Gerichtsbeschlüsse, um Seriosität vorzutäuschen.

Die Betrüger bieten Fahrzeuge und andere Waren zu unrealistisch günstigen Preisen an. Eine persönliche Besichtigung oder Abholung wird als „nicht möglich“ erklärt, da die Fahrzeuge angeblich „gerichtlich versiegelt“ seien. Stattdessen wird eine Vorauszahlung auf ein angebliches „gerichtliches Treuhandkonto“ verlangt.

Woran Sie die Betrugsmasche erkennen können:

  • Unrealistisch günstige Preise: Die angebotenen Fahrzeuge und Waren liegen deutlich unter dem Marktwert.
  • Keine persönliche Besichtigung oder Abholung möglich: Die Betrüger behaupten, die Fahrzeuge seien „gerichtlich versiegelt“ und könnten nur nach Zahlung freigegeben werden.
  • Gefälschte Identitäten: Die Täter nutzen Namen und Kontaktdaten real existierender Kanzleien oder Unternehmen, die mit der Masche nichts zu tun haben.
  • Professionelle Täuschung: Die Betrüger erstellen täuschend echte Kataloge, Webseiten und Dokumente, die auf den ersten Blick seriös wirken.

Unsere dringenden Empfehlungen:

  • Prüfen Sie Angebote genau: Hinterfragen Sie unrealistisch günstige Preise und überprüfen Sie die Anbieter.
  • Vergleichen Sie Kontaktdaten: Überprüfen Sie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Webseiten. Abweichungen können ein Hinweis auf Betrug sein.
  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen: Seriöse Anbieter ermöglichen in der Regel eine persönliche Besichtigung und Abholung der Fahrzeuge.
  • Melden Sie verdächtige Angebote: Informieren Sie uns oder die zuständigen Behörden, wenn Sie auf ein solches Angebot stoßen.

Handeln Sie bei Verdacht:

Sollten Sie eine verdächtige E-Mail oder ein Angebot erhalten, leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung. Wenden Sie sich umgehend an die BVfK-Rechtsabteilung unter rechtsabteilung@bvfk.de oder bringen Sie den Fall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige.

Zuständigkeiten liegen in solchen Fällen regelmäßig bei den Cybercrime-Dienststellen der Landeskriminalämter sowie den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC), die speziell für Unternehmen eingerichtet wurden. Je nach Ausmaß und internationalem Bezug kann zudem womöglich eine Cybercrime-Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder das Bundeskriminalamt eingebunden werden.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor Betrug!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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