Auslaufende Emissionsklassen beachten! Fahrzeuge mit Euro 6d-Norm noch bis zum 31. August zulassen
Zum 31. August 2024 laufen bestimmte Euro 6 Emissionsnormen für EG-typgenehmigte Neufahrzeuge aus. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Neufahrzeuge ab dem 1. September 2024 nicht mehr erstmalig zugelassen werden dürfen. Die BVfK-Rechtsabteilung prüft derzeit, unter welchen Voraussetzungen auch nach dem Stichtag Ausnahmegenehmigungen möglich sind.
Allgemeines
Seit 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen und seit September 2023 gilt für neue Typgenehmigungen die Abgasnorm Euro 6e. Das Kürzel ISC steht hierbei für „In-Service-Conformity-Tests“. Der Fahrzeughersteller muss mithin anhand von Stichproben nachweisen, dass auch bereits im Betrieb befindliche Pkw die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies wird durch den Zusatz FCM erweitert, wodurch alle Pkw mit Euro 6d verpflichtend mit einem „Fuel Consumption Monitoring System“ ausgestattet sein müssen, welches den realen Kraftstoff-/Energieverbrauch über den gesamten Fahrbetrieb im Pkw speichert. Die erlangten Werte können über die Diagnose-Schnittstelle ausgelesen und bewertet werden.
Das Interessante hierbei ist, dass die Grenzwerte für die aktuelle Abgasnorm Euro 6d und die neue Abgasnorm Euro 6e auf dem Prüfstand gleich sind. Allerdings stellt es sich unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr deutlich schwieriger dar, die Abgasvorgaben einzuhalten, als auf dem Prüfstand.
Der Wechsel von Euro 6d auf Euro 6e kommt in drei Stufen
Stufe 1 schreibt vor, dass die neue Norm seit dem 1. September 2023 neu typgenehmigte Pkw-Modelle erfüllen müssen und darüber hinaus für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend wird.
Stufe 2 gilt für neu typgenehmigte Pkw ab dem 1. Januar 2025, beziehungsweise für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026. Sie fordert eine Anzeige der verwendeten Emissionsstrategien bei Fahrzeugprüfungen im Rahmen der Typzulassung, Marktüberwachung oder ISC-Tests. Darüber hinaus wird die Bestimmung der Nutzfaktoren von Plug-in-Hybriden angepasst, um realitätsnähere Angaben zu deren CO₂-Emissionen zu erhalten.
Stufe 3 wird für neu typgenehmigte Pkw ab dem 1. Januar 2027 und für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2028 verbindlich wirksam. Hierbei soll eine weitere Anpassung der Nutzfaktoren erfolgen.
Derzeit wird die neue Norm Euro 7 vorbereitet. Dann sollen auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb, Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Komponenten/Systemen sowie an die Lebensdauer von Batterien eingeführt werden.
Ausnahmengenehmigungen dürften möglich sein
Voraussichtlich besteht für Fahrzeuge mit den Abgasnormen 6d ab dem 01. September 2024 noch die Möglichkeit ein weiteres Jahr mit einer Ausnahmengenehmigung zugelassen zu werden. Diese Option ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Eine Ausnahmegenehmigung ist außerdem nur möglich, wenn
- sich das Fahrzeug im Gebiet der Union befindet
- zum Zeitpunkt der Herstellung eine gültige EU-Typgenehmigung bestand, das Fahrzeug aber nicht in Betrieb genommen wurde, bevor die Typgenehmigung ungültig wurde
- die Zulassung spätestens 12 Monate nach Ablauf der Genehmigung beantragt wird
Trotz Einreichung der erforderlichen Unterlagen ist die Genehmigungserteilung nicht garantiert. So prüft die zuständige Behörde (= KBA) unter anderem, ob die zulässige Höchstzulassungsgrenze von 10 % aller betreffenden Fahrzeugtypen, die im Vorjahr im Mitgliedsstaat in Betrieb genommen wurden, überschritten wurde.
Der BVfK hatte eine Anfrage zur Anwendbarkeit und den Voraussetzungen der Ausnahmeregelung bereits an das KBA gerichtet, allerdings im Hinblick auf die ab dem 07.07.2024 verpflichtenden Assistenzsysteme.
Der BVfK empfiehlt seinen Mitgliedern, Ihren Neufahrzeugbestand genaustens zu überprüfen. Sollten Sie noch betroffene Neufahrzeuge haben, dürfte es ratsam sein, diese bis zum 31.08.2024 mit einer Zulassung (z.B. einer Tageszulassung) zu versehen. Hierbei sollte eine möglicherweise längere Bearbeitungszeit aufgrund hoher Zulassungsanfragen eingeplant werden.
Ihre BVfK-Rechtsabteilung

