Führende Autorechts-Koryphäen: Oldtimer-Spezialanwalt Dr. Götz Knoop, BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball, „Autorechtspapst“ Dr. Kurt Reinking, Prof. Dr. Ansgar Staudinger (v.l.n.r.) diskutieren mit BVfK-Vorstand Ansgar Klein (li) und BVfK-Mitgliedern.
DEUVET-Vizepräsident und Oldtimer-Spezial-Anwalt Dr. Götz Knoop eröffnete dann auch den traditionellen juristischen Teil des BVfK-Kongresses mit wichtigen Informationen zu den Besonderheiten und Anforderungen des Oldtimer-Geschäftes, besonders hinsichtlich der Gewährleistungs- und Fälschungsrisiken und leitete damit zur Podiumsdiskussion der führenden Autorechts-Koryphäen „Autorechtspapst“ Dr. Kurt Reinking, BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball und Prof. Dr. Ansgar Staudinger über, die sich bemühten, den kritischen Fragen der Kfz-Händler hinsichtlich der immer schärfer werdenden Gewährleistungspflichten Rede und Antwort zu stehen.
So stand die Frage im Raum, ob angesichts der jüngeren Entscheidungen von EuGH und BGH aus gesetzlicher Gewährleistung immer mehr eine staatlich verordnete Gebrauchtwagengarantie wird und ob der Handel nun wieder, wie bereits beim diesjährigen Autorechtstag angeklungen war, wieder die „Flucht in die Vermittlung“ antreten werde?
Es folgte letztendlich ein vorläufig noch entspanntes Resümee dahingehend, dass viele Probleme derzeit noch eher auf dem Papier erkannt werden und noch nicht in der Wirklichkeit angekommen sind.
Dennoch hat der BVfK die jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen zum Anlass genommen, seine Vertragsformulare wieder einmal der aktuellen Entwicklung anzupassen.