Fehlende Sorgfalt bei der Geldwäscheprävention kann teuer enden – warnende Worte beim Autorechtstag
Der 19. Deutsche Autorechtstag im vergangenen März brachte ein brisantes Thema auf die Agenda: die wachsenden Risiken durch unzureichende Geldwäscheprävention im Autohandel. Rechtsanwalt Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention (DGGWP mbH), beleuchtete in seinem Vortrag die aktuellen Herausforderungen und Pflichten für Kfz-Händler. Die wichtigsten Informationen zu den Aspekten Sanktionsumgehung, gefälschte Dokumente, Strohmännern und vielem mehr finden Sie hier:
1. Warum ist Geldwäscheprävention im Autohandel so wichtig?
Der Autohandel ist ein beliebtes Ziel für Geldwäsche und Sanktionsumgehung, insbesondere im internationalen Fahrzeughandel. Die Behörden haben in den letzten Jahren tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Sanktionsverstößen und Geldwäsche. Besonders betroffen sind Händler, die Fahrzeuge ins Ausland verkaufen, da hier die Risiken für kriminelle Machenschaften steigen.
Typische Risiken:
- Sanktionsumgehung: Fahrzeuge werden über Drittstaaten wie Kasachstan oder Belarus nach Russland exportiert, obwohl dies aufgrund von Sanktionen verboten ist.
- Gefälschte Dokumente: Händler erhalten gefälschte Ausfuhrpapiere, die den tatsächlichen Bestimmungsort verschleiern.
- Strohmänner: Käufer treten als Mittelsmänner auf, um die wahren wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern.
2. Die Rolle der Behörden
Mehrere Behörden sind in Deutschland für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung von Sanktionsverstößen zuständig:
- FIU (Financial Intelligence Unit): Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Verdachtsmeldungen auswertet und Typologiepapiere erstellt.
- Zoll: zuständig für die Bekämpfung von Schmuggel und die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs.
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): kontrolliert den Export strategisch wichtiger Güter und prüft Sanktionen.
- Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS): überwacht die Einhaltung von Sanktionen und prüft Vermögenswerte sanktionierter Personen.
3. Pflichten der Kfz-Händler
Kfz-Händler unterliegen strengen geldwäscherechtlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Diese beinhalten:
a) Identifizierungspflichten
- Händler müssen sowohl natürliche als auch juristische Personen identifizieren, die Fahrzeuge kaufen oder leasen.
- Verdächtige Transaktionen, wie z. B. Abweichungen zwischen Käufer und Zahler oder ungewöhnlich hohe Anzahlungen, müssen gemeldet werden.
b) Verdachtsmeldungen
- Händler sind verpflichtet, bei verdächtigen Umständen eine Verdachtsmeldung (VM) an die FIU abzugeben.
- Bei Verdacht auf Geldwäsche muss die Transaktion für drei Werktage ausgesetzt werden, um eine Prüfung durch die FIU zu ermöglichen. In dringenden Fällen ist eine Eilfallmeldung möglich.
c) Sorgfaltspflichten
- Händler müssen ein Risikomanagement einrichten, das die Geldwäscheprävention umfasst. Dazu gehört die Prüfung von Geschäftspartnern, Dokumenten und Zahlungswegen.
- Ebenso muss bereits bei einmaligen Bargeldannahmen oder -abgaben oberhalb eines Betrags von 10.000 EUR eine Risikoanalyse erstellt werden. Der BVfK ist gerne bei der Erstellung behilflich.
4. Praktische Tipps für Kfz-Händler
a) Warnsignale erkennen
- Unstimmige Angaben: stimmen die Angaben des Käufers mit den vorgelegten Dokumenten überein?
- Ungewöhnliches Verhalten: akzeptiert der Käufer den Angebotspreis ohne Verhandlung oder bietet er sogar einen höheren Preis an?
- Unklare Zahlungswege: werden Zahlungen von Dritten oder ausländischen Konten geleistet?
b) Maßnahmen zur Prävention
- Prüfung der Lieferadressen: nutzen Sie Tools wie Google Street View, um die Existenz und Plausibilität von Adressen zu überprüfen.
- Dokumentation: halten Sie alle Transaktionen und Prüfungen schriftlich fest.
- Schulungen: sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Erkennung von Geldwäsche und Sanktionsumgehung.
c) Zusammenarbeit mit Behörden
- Melden Sie verdächtige Transaktionen unverzüglich an die FIU. Dies schützt Sie vor Haftungsrisiken und Bußgeldern.
- Nutzen Sie Typologiepapiere und Leitfäden der FIU und anderer Behörden, um Ihre Prozesse zu optimieren.
5. Fazit: Prävention schützt vor Haftung
Die BVfK-Rechtsabteilung bietet BVfK-Mitgliedern ein umfangreiches Unterstützungsangebot. Neben einer Schulungskooperation mit der TAK unterstützt sie auch bei der Erstellung eines wirksamen Risiko-Managements. Im Mitgliederbereich können unter Rubrik „Geldwäsche“ außerdem Dokumentationsbögen abgerufen werden.
BVfK-Rechtsabteilung

