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Update 20. April 2020

Die ABWRACKPRÄMIE 2.0 kommt:

Die Katze ist aus dem Sack:
AUTOMOBILWOCHE: VW fordert staatliche Kaufprämie
AUTOMOBILWOCHE: NRW-Ministerpräsident Laschet fordert baldigen Autogipfel
Es dürfte wohl weniger eine Frage sein, ob eine neue Abwrackprämie kommt, sondern nur, wann und zu welchen Konditionen. Man sollte dies bereits jetzt bei seinen strategischen Entscheidungen berücksichtigen.

Auf jeden Fall erfreulich: Laschet will die digitale Kfz-Zulassung vorantreiben, damit die beschlossene Öffnung der Autohäuser auch ihre Wirkung entfalten könne.

Missverständnis: Kfz-Handel ab heute auch in Thüringen möglich. Eindämmungsmaßnahmenverordnung gibt Aufschluss

Missverständnis: Kfz-Handel ab heute auch in Thüringen möglich
Eindämmungsmaßnahmenverordnung gibt Aufschluss
Auf Seiten einiger in Thüringen ansässiger Mitglieder herrscht Unsicherheit bezüglich der Frage, ob denn die Verkaufsräume, wie in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, ab heute wieder geöffnet werden dürfen.
Die Landeshauptstadt Erfurt sowie die Thüringer Staatskanzlei hatten zuvor auf Grundlage der Videoschaltkonferenz der Regierungschefs vom 15. April 2020 zunächst in Aussicht gestellt bzw. geschlussfolgert, dass eine Wiedereröffnung von Ladenlokalen mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche sowie des Kfz-Handels erst ab dem 27. April wieder möglich sei.
Die am 18. April erlassene Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (hier nachzulesen) stellt jedoch Anderweitiges klar. Dort heißt es in Artikel 1, § 6 u.a.:

§ 6 Schließung von Einzelhandelsgeschäften […]

(1) Geschäfte des Einzelhandels […] sind für den Publikumsverkehr geschlossen zu halten. Abweichend von Satz 1 dürfen ab dem 24. April 2020 Geschäfte des Einzelhandels […] bis zu einer Verkaufsfläche von 800m² […] geöffnet werden. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche nach Satz 2 öffnen oder geöffnet bleiben:

10. Tankstellen, Kfz-Handel einschließlich Kfz-Teileverkaufsstellen und Fahrradgeschäfte.

Somit gilt laut Verordnung: Ab dem 24. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² ihre Tore öffnen. Da die Verordnung am 20. April 2020 in Kraft tritt, die bisherige Verordnung ablöst und der Kfz-Handel nunmehr, ohne ein konkretes Datum zu nennen, in einem Atemzug mit Geschäften wie dem Lebensmittelhandel und Drogerien genannt wird, dürfte die Öffnung der Verkaufsstellen ab heute wieder möglich sein. Auch wenn die oben genannten und weiterhin abrufbaren öffentlichen Äußerungen etwas anderes vermuten lassen, bleibt infolge der letztendlich maßgeblichen Landesverordnung wenig Spielraum für anderweitige Interpretationen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kann es gleichwohl nicht schaden, sich bei der Bezirksregierung bzw. der Thüringer Staatskanzlei unter Verweis auf den Beschluss zu erkundigen, ob man die bisherigen Ankündigungen als zwischenzeitlich überholt betrachten kann.

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