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BVfK-Wochenendticker
11. Juni 2022
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

EU-Pläne für die Zukunft - neue Verbrenner ab 2035 passé

EU-Probelme der Gegenwart - sind teure Zukunftspläne überhaupt finanzierbar?

Gebrauchwagenhandel mit neuer Perspektive - die Nachfrage nach gebrauchten Dieseln und Bezinern wird steigen, je näher der Stichtag rückt

ZDK-Mitgliederversammlung: Detlef Peter Grün ist neuer Bundesinnungsmeister

Bank11 Spring2022 Sonderkonditionen

AAgent24 – Verkaufsprozess durchführen

Nachträgliche Änderungen des Kaufvertrags sind nur einvernehmlich wirksam – die BVfK-Vertragsdokumente halten entsprechende Regelungen vor

Buchungsformular freigeschaltet: BVfK-Jahrestreffen und Jubiläumsfeier in der Motorworld Köln am 10. September 2022

BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht nächste Termine auch zum Auffrischen

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Angela Merkel hat es in dieser Woche auf den Punkt gebracht: Putin sind nicht nur Ukraine und NATO ein Dorn im Auge, sondern auch die europäische Union.

Da sollte man sich auf der politischen Bühne in Brüssel ja eigentlich primär mit der Frage beschäftigen, mit welchen Grausamkeiten in nächster Zeit aus Moskau zu rechnen ist. Stattdessen oder vielleicht auch parallel beschäftigt man sich mit dem Jahr 2035 im Zusammenhang mit Antriebstechniken von Kraftfahrzeugen und plant die eine zu verbieten, ohne dass eine nachhaltige Alternative zur Verfügung steht, die die der breiten Bevölkerung die gewohnte Mobilität sichert.

Da fragt man sich, ob das denn auch für Kampfpanzer gilt, denn die benötigen schließlich in der Regel auch eine Straßenzulassung. Im Grunde genommen dürfte die Umrüstung des Leopard II auf batterieelektrischen Antrieb auch kein großes Problem sein, denn die paar Kilo mehr für die Akkus dürften kaum ins sowieso schon üppige Gewicht fallen. Bleibt nur zu hoffen, dass die voraussichtlichen Kriegsgebiete dann auch mit einer ausreichenden Anzahl funktionierender Stromtankstellen versorgt sind, die dann sinnvollerweise natürlich mit Solar- und Windenergie versorgt werden. So schnell wird ein Windrad schon nicht umfallen und Putin will sicherlich nicht als Gegner unserer Klimapolitik in die Geschichte eingehen.

Das klingt ironisch, ist es aber nicht. Die geopolitische Lage ist ernster als die der Umwelt. Beides befindet sich nicht im Einklang und die Erderwärmung lässt sich nicht stoppen, solange es solch extremen Gefälle bei Wohlstand und Ideologie gibt. Das eine bedingt das andere.

Daher dürfte eigentlich auch kein Anlass bestehen, das nun verabschiedete Verbrenner-Verbot zu bejubeln oder zu kritisieren, denn die Erfahrung zeigt, dass es auch in normalen Zeiten oft anders kommt, als auf Wahlplakaten gedruckt und in den Parlamenten verabschiedet. Dabei spielen Zeitfaktor und Anzahl der Legislaturperioden eine wichtige Rolle. Und es gibt viele weitere Gründe, die dafür sprechen, dass bis 2035 vieles ganz anders wird, wenn die Politik in immer kürzer werdenden Abständen von der Realität eingeholt wird.

Die Energiewende kostet Geld und je schneller sie vollzogen wird, umso mehr. Während die Staatsausgaben drohen zu explodieren, sinken die Steuereinnahmen gewöhnlich in Krisenzeiten. Gibt es also einen Plan B, wenn der Ukraine Krieg noch Jahre dauert und die Folgeschäden für die europäische Union frühestens in weiteren zehn Jahren einigermaßen verdaut sein werden.

Dabei spielt es keine Rolle, was der Vorsitzende eines Autohändlerverbandes überall dies denkt. Entschieden wird an der Wahlurne und da dürfte es immer noch von großer Bedeutung sein, wie voll Kühlschrank, Tank, Akku und der Sangria-Eimer im Ballermann sind. Bis 2035 werden die Wähler also noch oft zur Urne schreiten und ihre Stimm- /Denkzettel abgeben. So nachhaltig dürfte die Wirkung der Ökologie-Wirtschaftspredigten von Robert Habeck auf die Stimmung der Bevölkerung wohl kaum sein, wenn die Sommerurlaube nur noch mit Wanderschuhen und knurrendem Magen in der Eifel oder im Schwarzwald stattfinden.

Aber selbst, wenn es anders kommt. Denn nichts ist wünschenswerter, als dass wir bald zur gewohnten Normalität - wenigstens zu einer ähnlichen Normalität wie vor Putins Krieg und COVID-19 zurückkehren. Dann könnte das Verbrenner-Verbot tatsächlich in 13 Jahren Realität werden. Was würde das bedeuten? Alles, was in deutschen Fabriken mit vermutlicher Ausnahme des Leopard II von den Fließbändern rollt, wird dann elektrisch angetrieben werden. Doch damit wird Mobilität in Europa kaum in gewohntem Umfang funktionieren. So viele Windkrafträder und Solarparks man auch noch bauen mag, ohne Verbrenner wird es auch 2036 nicht funktionieren. Das braucht es auch nicht, denn es geht ja nur um neuzugelassene und nicht um gebrauchte Autos und die werden aller Voraussicht nach auch munter weiter über unsere Straßen rollen dürfen.

Was bedeutet das? Im Gebrauchtwagenhandel wird’s richtig spannend. Und zwar nicht erst im Jahr 2035, sondern bereits viel früher, wenn erkennbar wird, wie sehr sich die Realität vom Wunschdenken der Politik aus dem Jahr 2022 entfernt hat. Was sich tatsächlich ereignen und verändert wird, lässt sich nur schwer vorhersehen. Das hat allerdings auch seinen Reiz, denn Veränderung ist gerade für kleine freie Autohändler der Adrenalinbringer schlechthin. Das sorgt für Dynamik und lebendige Märkte. Da spielt der nicht an Herstellerdiktate gebundene Händler seine Kompetenz richtig aus. Am besten mit einem Partner, der ihm alles abnimmt, was rechtlich wie auch sonst kompliziert ist, der für stabile Rahmenbedingungen sorgt und mit fortschrittlich-digitalen Konzepten das Handwerkszeug liefert, damit die BVfK-Mitglieder regelmäßig eine gesunde Ernte einfahren zu können.

Auch wenn es in diesen Zeiten schwierig fällt, seinen Optimismus zu behalten, gibt es viele Gründe, ihn nicht zu verlieren. Es bleibt also dabei:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
ZDK-Praesidium_Mitgliederversammlung-2022-web

ZDK-Mitgliederversammlung: Detlef Peter Grün ist neuer Bundesinnungsmeister


Auf der ZDK-Mitgliederversammlung in Hamburg wurde der selbstständige Kfz-Unternehmer aus Ennepetal am 10. Juni 2022 einstimmig zum Nachfolger von Wilhelm Hülsdonk (70) gewählt, der dieses Amt 17 Jahre lang innehatte.

Den scheidenden Bundesinnungsmeister Hülsdonk würdigte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski als „Mann der Tat, der nach vorn schaut, der frühzeitig Chancen erkennt, die das Potenzial haben, Mehrwert für unsere Verbandsorganisation zu bringen“. Seine Bedeutung für den ZDK sei mit der Bezeichnung „oberster Schrauber der Nation“, wie ihn ein Nachrichtenmagazin tituliert hatte, treffend umschrieben. Hülsdonk wurde per Akklamation einstimmig zum Ehrenbundesinnungsmeister gewählt.

Darüber hinaus wurde Dr. Kurt-Christian Scheel (54) einstimmig zum neuen Hauptgeschäftsführer bestellt. Zum 1. Januar 2023 folgt der promovierte Jurist auf Dr. Axel Koblitz (65), der zum Jahresende nach 21 Jahren im Amt altersbedingt in den Ruhestand tritt.

Scheel leitet derzeit beim Verband der Automobilindustrie (VDA) die Stabsstelle Europapolitik und Recht und bringt 25 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft mit. Vorangegangen waren Tätigkeiten in führenden Positionen bei der Robert Bosch GmbH und beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

„Bonn ist Geschichte, Berlin die Zukunft“ Mit diesem Auftrag sei nicht der sofortige Umzug des Verbands geplant, so Karpinski: „Ein Umzug des gesamten ZDK nach Berlin ist auf absehbare Zeit nicht vorgesehen, da unsere Immobilie in Bonn erhalten bleibt.“ Dennoch soll ein repräsentatives Gebäude möglichst im Zentrum der Hauptstadt mit einer Nutzfläche von 1.000 Quadratmetern für maximal zehn Millionen Euro gesucht werden. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski: „Es ist jetzt höchste Zeit, in Sachen Bonn-Berlin-Umzug Fakten zu schaffen, damit die jahrelange Debatte ein Ende hat.“

Bildquelle ZDK. Detlef Peter Grün (neuer Bundesinnungsmeister und Vizepräsident), Thomas Peckruhn (Vizepräsident), Jürgen Karpinski (Präsident), Wilhelm Hülsdonk (Ehren-Bundesinnungsmeister) v.l.n.r.
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AAgent24 – Verkaufsprozess durchführen

Im AAgent24 haben wir einen weiteren Baustein für einen reibungslosen Verkaufsprozess implementiert. Der Button "Verkaufsprozess durchführen" führt Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess, sodass Sie keinen wichtigen Schritt vergessen. Diesen Button finden Sie bei jedem Fahrzeug.
> weiterlesen
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Nachträgliche Änderungen des Kaufvertrags sind nur einvernehmlich wirksam – Die BVfK-Vertragsdokumente halten entsprechende Regelungen vor

BVfK-Mitglieder bieten ihre Gebrauchtfahrzeuge üblicherweise erst nach einer gründlichen Prüfung zum Verkauf an. Der BVfK-Fahrzeugcheck oder aber andere kaufbegleitende Gutachten wie z. B. von DEKRA oder TÜV liefern Detailinformationen über den Zustand des Fahrzeugs bei Vertragsschluss. Doch wie geht man damit um, wenn sich erst nach Vertragsschluss, aber vor Übergabe herausstellt, dass das Fahrzeug nicht wie vertraglich vereinbart ist? Die BVfK-Vertragsformulare können in diesen Fällen helfen.
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Buchungsformular freigeschaltet: BVfK-Jahrestreffen und Jubiläumsfeier in der Motorworld Köln am 10. September 2022

BVfK-Vorstand und -Geschäftsführung laden herzlich zur Feier des 22-jährigen Gründungsjubiläums des BVfK ein. Wir möchten Sie gerne zu einer lockeren Mischung aus kleiner Feier und interessanten Dialogen mit interessanten Menschen in einer besonderen Umgebung begrüßen. Lassen Sie uns auf 22 ereignisreiche Jahre zurückblicken, in denen im Kfz-Handel viel passiert ist, wovon der BVfK vieles zum Positiven beeinflussen und manches Unerfreuliche verhindern konnte.

Noch wichtiger, als der stolze Blick zurück ist allerdings der Blick auf die Herausforderungen der Zukunft:

„Autohandel 2030 – was geht, was bleibt, was kommt?“
> hier geht es zur Anmeldung
BVfK-Seminar-GW-Recht 2022-Podium-c-b

BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht nächste Termine auch zum Auffrischen

Am 1. Januar 2022 ist das neue Gewährleistungsrecht in Kraft getreten. Der Deutsche Autorechtstag warnt Ende März vor Unterschätzung: „Vertragsregelungen scheitern bei Missachtung!“ Und immer noch die strengen gesetzlichen Vorgaben auch in Bezug auf digitale Produkte noch weitgehend unbekannt. Das gilt für Händler und auch ihre Kunden.

Am 22.06.2022, 03.08.2022 und 31.08.2022 finden nun die nächsten BVfK-Online-Seminare zum neuen Gewährleistungsrecht statt. Hier finden Sie detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Anmeldemöglichkeiten:
Abmahn
allesGute