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BVfK-Wochenendticker
16. Oktober 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

„Like everybody else, we are looking for stock cars"

Im freien Neuwagenhandel läuft der B2B-Bereich eher geräuschlos – normalerweise

Der Halbleitermangel schlägt Schneisen ungeheuren Ausmaßes in die Weltwirtschaft

Und plötzlich knirscht es im sonst so gut funktionierenden Beschaffungsgetriebe

Projekt „Sicherer EU-Handel“ stabilisert seit 2012 Rahmenbedingungen und sorgt für Sicherheit

Neuwagen-Krise: Die Branche rückt zusammen

BVfK-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht ab 2022: Jetzt einen der begehrten Plätze am 3.11.2021 in Stuttgart sichern

Google My Business - von potenziellen Kunden bei Google gefunden werden

Corona, Halbleitermangel & Co. bringen den Fahrzeugmarkt in Schieflage – Haftungsfragen bei ausbleibender Eigenbelieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung - OSS-Verfahren verzögert sich

Abmahnmaschinerie der Deutschen Umwelthilfe in vollem Gange - Vorsicht bei der Bewerbung von Fahrzeugen auf Facebook

BVfK-Wochenendticker von letzter Woche angekommen?

Leider gab es am letzten Samstag Probleme beim Versand des Wochenendtickers. Wer diesen nicht erhalten hat, findet ihn im Archiv des Mitgliederbereichs ( https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ ), oder über diesen Link > BVfK-Wochenendticker 9. Oktober 2021
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Like everybody else, we are looking for stock cars or cars for delivery within the next 4-8 weeks! All brands have our interest and especially following - Tesla (all models) - Polestar 2, 1, - Volvo XC40, P8, V60 - Renault Megane, Captur, Zoe -VW Passat GTE, Golf GTE, Tiguan, Arteon, ID.3 and ID.4 - BMW Plug-In - Mercedes Plug-In - Skoda Octavia iV, Superb iV - Kia Cee’d, E-Niro - Seat Leon, Tarraco - Cupra Formentor PHEV - Peugeot e-208, e-2008, e-3008 - Audi Etron, Q4 etron, A3 etron etc. - Ford Mustang Mach-E“ … schreibt hoffnungsvoll ein dänischer B2B-Händler an seine Netzwerkkollegen.

Was sagt uns das? Elektroautos sind gefragt und es gibt zu wenige, was zudem für sämtliche Neuwagen gilt. Er erinnert uns auch daran, dass es freie Neuwagen-Händler gibt, die es laut GVO eigentlich gar nicht geben dürfte. Da fragt man sich, wie dieses Marktsegment eigentlich funktioniert. Im B2B-Bereich jedenfalls eher geräuschlos – normalerweise. Derzeit ist jedoch nichts normal, denn die freien Händler hängen am Ende. Genauer gesagt: Sie bekommen das, was übrigbleibt. Und derzeit bleibt nichts übrig.

Der Halbleitermangel schlägt Schneisen ungeheuren Ausmaßes in die Weltwirtschaft. „Wenn Dein langer Arm es will, stehen alle Räder still“ gilt nicht mehr für die Gewerkschaften, sondern einem mikroskopischen Winzling namens Covid-19 einschließlich Mutanten. Die Gewerkschaften hingegen zittern, wenn Autofabriken, wie Opel in Eisenach ganz geschlossen werden oder bei Audi vorübergehend die Lichter ausgehen.

Und plötzlich knirscht es auch im sonst so gut funktionierenden Beschaffungsgetriebe des freien europäischen Neuwagenhandels. Der Bereich, der normalerweise von guten persönlichen Kontakten, großem Vertrauen und Diskretion geprägt ist, hat Schwierigkeiten, mit der Lage umzugehen. Ist der enorme Lieferverzug tatsächlich den Produktionsschwierigkeiten zu verdanken, oder hat da nicht jemand meine Bestellung woandershin verschoben, denn inzwischen gelten ja andere Kurse. Es geht nicht mehr darum, den Markt mit größten Rabatten zu erobern, sondern die Nachfrage überhaupt zu befriedigen. Wer nach Prozenten fragt, erntet eher ein müdes Lächeln. Die Gewinner sind diejenigen, die rechtzeitig in großer Stückzahl geordert haben – jedenfalls dann, wenn Sie die Ware auch bekommen.

Dessen kann man sich eigentlich dann sicher sein, wenn bereits Produktionsdatum und Fahrgestellnummer bekannt sind. „Eigentlich“ heißt allerdings besonders in diesen Zeiten, dass selbst konkret eingeplante Fahrzeugbestellungen storniert oder verschoben werden können. Allerdings stellt sich auch der Verdacht ein, ob da nicht unterwegs etwas verschoben wurde. Dies vermuten jedenfalls einige Händler, die dem BVfK Fälle vorgelegten haben. Und plötzlich stellt sich wieder einmal im grenzüberschreitenden Handel die Frage, ob Recht haben und Recht bekommen auch nur ansatzweise etwas gemeinsam haben. Wie bereits mehrfach erwähnt, muss man nicht nur in Ländern wie Italien nach dem Sinn einer von einem Händler aus Deutschland veranlassten rechtlichen Auseinandersetzung fragen. Bereits im Nachbarland Holland gilt: am Ende bleibt für den Gewinner nach jahrelangem Streit und Ärger oft kaum mehr, als das Portogeld übrig. Das ist Fakt beim grenzüberschreitenden B2B-Warenverkehr, der wohl nirgendwo so wenig abgesichert ist und auf Vertrauen basiert, wie im Freien Neuwagenhandel. In schwierigen Zeiten wandelt man daher auf dünnem Eis und wenn es einbricht, helfen oft weder gute Worte noch juristische Analysen.

Es sei denn, man ist dem BVfK-Vorschlag gefolgt und hat die speziell für diesen Geschäftsbereich entwickelten Vertragsformulare genutzt, die auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung enthalten. Dann ist es möglich, in kurzer Zeit nicht nur Recht zu bekommen, sondern dieses auch durchzusetzen. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch die heutigen Informationen zum "Projekt sicherer EU-Handel" sowie die Hinweise der Rechtsabteilung, wo sie auch gerne die internationalen B2B-Vertragsformulare samt Erläuterungen anfordern können.

Mein Wunsch ist heute von der Sorge geprägt, dass einige der Kollegen die Neuwagenkrise möglicherweise nicht überstehen können und daher:

"Alles Gute für Ihren Neuwagenhandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Projekt „Sicherer EU-Handel“ stabilisert seit 2012 Rahmenbedingungen und sorgt für Sicherheit

Die Probleme sind nicht neu. Seriöse Händler und Vermittler im freien EU-Neu- und Gebrauchtwagenhandel erleiden nicht erst seit gestern immer wieder Verluste von Vorauszahlungen. Zudem gibt es immer wieder Probleme mit teils erheblichen Abweichungen bei Lieferzeit, Ausstattungen oder sonstigen wesentlichen Vereinbarungen. Juristen reagieren auf die Bitte um Lösung solcher Probleme oft mit Schulterzucken und Kopfschütteln.

Das Formelle / die Beweislage ist meist dürftig und selbst bei positiver rechtlicher Bewertung sind die realen Aussichten, schnell zu seinem Recht zu kommen, eher gering. Die Vorkasse-Praxis hat sich zwar in weiten Teilen des grenzüberschreitenden B2B-Geschäfts etabliert, woraus sich allerdings auch der Nährboden für betrügerische Schneeballsysteme bildet.

So wird regelmäßig die Forderung nach allgemeingültigen Regeln und Standards erhoben, die Schutz vor Risiken und Sicherheit für seriöse Lieferanten und Abnehmer bieten.

Daher wurde am 16. Januar 2012 in der Konferenz „Sicherer EU-Handel“ in Bonn der Grundstein für ein Projekt gleichen Namens gelegt, welches sich auch in Abstimmung mit dem EAIVT ( https://www.eaivt.org/ ) mit der Entwicklung von Lösungen befasst, welche den Angebots- und Verkaufsprozess begleitet. Beide Verbände folgen primär dem Ziel schneller und gütlicher Lösungen. So gelingt es in den meisten Fällen, Auseinandersetzungen zur Zufriedenheit der beteiligten Parteien einvernehmlich zu schlichten. Eine gute Investition in eine vertrauensvolle Zukunft mit guten gemeinsamen Geschäften.

Um allerdings auch dem formalen Recht realistisch, kurzfristig und kostengünstig zur Durchsetzung zu verhelfen, wurde zudem ein Schiedsgericht für den europäischen B2B-Kfz-Handel begründet, auf dessen Einschaltung man sich bereits in den speziell für die grenzüberschreitenden B2B-Handelsgeschäfte entwickelten Vertragsformularen festlegen kann. so bleibt Rechtserlangung nicht nur eine theoretische Angelegenheit, sondern kann auch schnell und kostengünstig herbeigeführt werden.

Wer Interesse an weiteren Informationen zum Projekt „Sicherer EU-Handel“ und seinen Lösungen hat, kann diese hier erfragen: > rechtsabteilung@bvfk.de
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Neuwagen-Krise: Die Branche rückt zusammen.

Gemeinsam schaffen wir das, denn wir sitzen alle in einem Boot! Daher lautet unser Appell an alle Marktbeteiligten: Es gilt nun die professionellen und seriösen Händler zu stärken und Probleme gemeinsam zu meistern. Der BVfK-Partner, die Santander Consumer Bank hat kurzfristig reagiert und zur Unterstützung der BVfK-Mitglieder die bekannte Siegerwochen Sonderkondition bis zum Ende des Jahres verlängert. https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-santander/
Außenansicht Parkhotel Stuttgart Messe-Airport

BVfK-Seminar zum neuen Gewähr-leistungsrecht ab 2022: Jetzt einen der begehrten Plätze am 3.11.2021 in Stuttgart sichern

Der 1. Januar 2022 rückt unaufhörlich näher und damit der Zeitpunkt, an dem das neue Gewährleistungsrecht gnadenlos seine Wirkung entfalten wird. Wer sich bis dahin nicht mit neuen Vertragsformularen und dem dazugehörigen Fachwissen ausgestattet hat, wird die erhöhten Haftungsrisiken kaum beherrschen können. Das nächste Seminar findet am 3.11.2021 im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport statt.
> hier anmelden
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Google My Business - von potenziellen Kunden bei Google gefunden werden

Google bietet Ihnen kostenlos die Möglichkeit mit Google „My Business“ ein Profil Ihres Unternehmens zu erstellen. Das verschafft Ihnen bei der lokalen Suche einen enormen Vorteil, denn der Standort Ihres Unternehmens wird automatisch bei Google-Maps hinterlegt, was dazu führt, dass man Sie leichter findet. Denn selbst wenn man nicht direkt nach Ihnen sucht, sondern beispielsweise nach „BMW Bonn“, werden Sie auf der ersten Seite der Suchergebnisse sehr weit oben in den Google-Maps Vorschlägen angezeigt.
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halbleiter

Corona, Halbleitermangel & Co. bringen den Fahrzeugmarkt in Schieflage –Haftungsfragen bei ausbleibender Eigenbelieferung

Die Halbleiterkrise sorgt dafür, dass derzeit viel weniger Fahrzeuge produziert werden können. Lieferschwierigkeiten bei bereits bestellten Fahrzeugen sind die Folge, Liefertermine können nicht eingehalten werden. Angenommene Bestellungen werden komplett storniert. Dadurch droht Ärger von Kunden. Der BVfK-Neuwagenvertrag sieht für die Fälle ausbleibender Selbstbelieferung eine spezielle Regelung vor. Dennoch sollte man vor Weiterverkauf auch sorgfältig die Qualität der Wahrscheinlichkeit der Eigenbelieferung prüfen und diese vertraglich absichern.
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innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung - OSS-Verfahren verzögert sich

Wer Gebrauchtfahrzeuge an Privatkunden ins EU-Ausland verkauft und die Verantwortung für den Transport des Fahrzeugs zum Kunden übernimmt, ist seit dem 1. Juli 2021 ab einem Umsatzwert von 10.000 € im jeweiligen Empfängerland umsatzsteuerpflichtig. Auch wenn klassische Abhollieferungen also nicht unter diese Neuregelung fallen, kann die Lieferschwelle schnell erreicht werden. Erforderlich ist dann eigentlich die teure Registrierung des Händlers in den jeweiligen Bestimmungsländern. Um den Handel von dieser Pflicht zu befreien und die Umsatzsteuerabwicklung zu erleichtern, entwickelte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Doch dessen Fertigstellung verzögert sich.
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Abmahn

Abmahnmaschinerie der Deutschen Umwelthilfe in vollem Gange - Vorsicht bei der Bewerbung von Fahrzeugen auf Facebook

Aus gegebenem Anlass möchten wir erneut über die Risiken bei der Bewerbung von Neufahrzeugen auf der Social-Media-Plattform Facebook aufklären, die gemessen an den bei der BVfK-Rechtsabteilung eingehenden Fällen wieder verstärkt ins Visier der Deutschen Umwelthilfe rückt. Schützen Sie sich und ihr Portemonnaie mit einfachen Mitteln unter Beachtung nur weniger Voraussetzungen und schieben Sie auf diese Weise dem Geschäft mit Abmahnungen einen Riegel vor!

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BVfK-Seminar Neues Gewährleistungsrecht:

Nächster Termin am 3. November in

Stuttgart

> hier für den 3. November in Stuttgart anmelden
> hier für andere Termine vormerken lassen
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