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BVfK-Corona-Ticker 15. Februar 2021

Kfz-Handel im Lockdown: Niedersachsen reagiert auf BVfK-Kritik und erlaubt Probefahrten!

Während sich der BVfK noch vor der jüngsten Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten für eine Ausnahme des Kfz-Handels von den Schließungsanordnungen eingesetzt hat, erfährt unsere Kritik am Flickenteppich der Länderverordnungen immer mehr Resonanz. Mehrere schriftliche Appelle an alle Landesregierungen wie auch der direkte Weg zur Bundeskanzlerin sowie die öffentlichkeitswirksame Arbeit des BVfK führen zu einer intensiven Diskussion darüber, dass der stationäre Autohandel wieder bundesweit gestattet wird. Der BVfK prüft daher erneut intensiv die rechtlichen Möglichkeiten.

Der Dialog mit dem Land Niedersachsen war inzwischen insofern erfolgreich, dass dort Probefahrten wieder durchgeführt werden können. Darüber hat uns das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am heutigen Rosenmontag informiert. Dort ist die Corona-Verordnung nun auch entsprechend angepasst worden. Das Ministerium teilte dem BVfK mit:

„...Niedersachsen stimmt sich insoweit mit der Bundesregierung und den übrigen Landesregierungen ab. Ergebnis dieser Abstimmung ist u.a., dass auch in Niedersachsen wieder Probefahrten unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards erlaubt sind (§ 10 Abs. 1b Nr. 10a VO)..."

Der BVfK hat für seine Mitglieder die bundesweite Übersicht mit den dringendsten Corona-Fragen aktualisiert, die > hier < abrufbar ist.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung