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BVfK-Corona-Ticker 21. Dezember 2020

Befristete Umsatzsteuersenkung läuft zum 01.01.2021 aus - "Auslieferung" noch in diesem Jahr auch ohne Zulassung.

Übernahmeprotokoll und anschließende Verwahrung als Lösung?

Bank11: Abrechnung jetzt mit ZBII ohne Zulassung auf den neuen Halter möglich!

Damit die Kunden noch von der befristeten Umsatzsteuersenkung auf 16 Prozent profitieren können, müssen die Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert werden. Ein wegen der Feiertage und wegen zu befürchtender Engpässe bei den Zulassungsstellen mitunter schwieriges Unterfangen. Sofern nicht mehr alle Fahrzeuge fristgerecht ausgeliefert werden können, kann womöglich ein alternatives Prozedere helfen.

Für die Auslieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über das Fahrzeug entscheidend. Dafür muss das Fahrzeug aber nicht zwangsläufig vom Kunden in Besitz, bzw. in Betrieb genommen worden sein. Es dürfte ausreichen, dass der Kunde gegenüber dem Händler die ordnungsgemäße Übernahme des beim Händler befindlichen Fahrzeugs bestätigt und im Anschluss eine Vereinbarung darüber getroffen wird, dass der Händler das Fahrzeug bis zur Abholung durch den Kunden lagert. Hierfür haben wir ein Formular entworfen, das im Mitgliederbereich der Website zur Verfügung gestellt wird.

Unterstützung für die Händler gibt es auch vom BVfK-Partner Bank11. Dort können ab sofort Finanzierungen ersatzweise mit der ZBII ohne aktuellen Haltereintrag in Verbindung mit einer Abnahmeerklärung des Kunden abgerechnet werden. Die Händler senden wie gewohnt alle Unterlagen (inkl. Abnahmeerklärung des Kunden) zur Abrechnung, mit dem Unterschied, dass das zu finanzierende Fahrzeug noch nicht auf den Halter zugelassen ist und der letzte Halter, nach Abmeldung des Fahrzeugs, in der ZBII noch eingetragen ist. Die Anmeldung des Fahrzeugs auf den vorgesehenen Halter wird dann durch die Bank11 mittels direkten Versands an die Zulassungsstelle unverzüglich eingeleitet und nachgehalten. Weitere Informationen gibt es unter mail@bank11.de.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung