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BVfK-Corona-Ticker 17. Dezember 2020

BVfK-Corona-Update – Was ist noch erlaubt im Kfz-Handel?

Autokauf vom Sofa aus!

Infos zu Überbrückungshilfe III und Kurzarbeitergeld

Zwischenzeitlich haben alle Bundesländer ihre Corona-Verordnungen angepasst. Nur in Thüringen sind Kfz-Händler vom Lockdown nicht betroffen. Besonders streng geht es hingegen in Baden-Württemberg zu. Dort ist selbst die Abholung von Fahrzeugen nicht gestattet. Kfz-Händler müssen das Fahrzeug also zum Kunden liefern. Was im jeweiligen Bundesland gilt, kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Der BVfK weist darauf hin, dass für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden kann.
Bundesweiter Überblick- Was ist im Kfz-Handel während der Corona-Krise noch erlaubt - Stand 17-12-2020
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Überall ausdrücklich gestattet ist weiterhin der Online-Handel, so dass wir an dieser Stelle erneut das BVfK-Tool zum Online-Autoverkauf empfehlen. Es funktioniert auch für den Handel mit Gebrauchtwagen und bietet BVfK-Mitgliedern die exklusive Chance, den durch den Lockdown entstehenden Schaden zu minimieren. Weitere Informationen hierzu gibt es im BVfK-Corona-Ticker vom 14. Dezember 2020 und unter www.Autokauf-vom-Sofa-aus.de.

Zudem soll es für Betriebe, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind, finanzielle Hilfe vom Bund geben. Die Überbrückungshilfe III soll dabei Fixkosten wie folgt kompensieren:
  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent
Für Anträge ist eine Überbrückungshilfe-Plattform programmiert worden. Anträge erfolgen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, können jedoch derzeit noch nicht gestellt werden. Einzelheiten zur Überbrückungshilfe III stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Auch beim Kurzarbeitergeld wird nachgebessert. Einige Maßnahmen sollen verlängert werden. Detaillierte Informationen liefert die Bundesagentur für Arbeit.
Hier finden Sie die vollständigen Verordnungen der 16 Bundesländer:

>>> Verordnung Baden-Württemberg

>>> Verordnung Bayern

>>> Verordnung Berlin

>>> Verordnung Brandenburg

>>> Verordnung Bremen

>>> Verordnung Hamburg

>>> Verordnung Hessen

>>> Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

>>> Verordnung Niedersachsen

>>> Verordnung Nordrhein-Westfalen

>>> Verordnung Rheinland-Pfalz

>>> Verordnung Saarland

>>> Verordnung Sachsen

>>> Verordnung Sachsen-Anhalt

>>> Verordnung Schleswig-Holstein

>>> Verordnung Thüringen