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BVfK-Wochenendticker
26. September 2020
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Trial and Error – oder: Versuch macht klug

Die Summe aller Corona-Beschränkungen ist erfolgreich

Erst Feinstaub- jetzt Corona-Tote. Das Geschäft mit der Angst

Unterschreibe gegenüber fragwürdigen Abmahnern möglichst keine Unterlassungsverpflichtungserklärung!

Achtet die Gebote des fairen Wettbewerbs, denn Lockvogelangebote sind der Griff in die Kasse des korrekt arbeitenden Kollegen.

Kretschmann bezweifelt schnellen Siegeszug von Elektroautos

Besondere Oldtimer verdienen besondere Wertschätzung

Autorechtstag-aktuell - Blitzerfehler, Fluchtraser, Tesla-Touchscreen

Warnmeldung: Neue Angriffswelle der Schadsoftware Emotet

BGH-Urteil zur Unterschlagung eines Fahrzeugs während der Probefahrt

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es gibt oft mehrere Wege, um ein Ziel zu erreichen und man muss auch unterwegs kontrollieren, ob der eingeschlagene Weg denn auch die richtige ist. Manchmal muss man den Weg auch korrigieren. So verwendet z.B. das OLG Hamm den Begriff Trial and Error, wenn die Reparatur eines Defekts erst nach mehreren Fehlversuchen erfolgreich war. Das bedeutet, dass man nicht immer sofort wissen kann, was letztendlich erfolgreich ist, es aber durchaus erlaubt ist, nach dem Motto zu arbeiten: Versuch macht klug.

Das Hauptziel aller Corona-Maßnahmen ist nicht die Vermeidung von mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner, sondern von überfüllten Intensivstationen bzw. infolgedessen gestorbenen Mitmenschen, die man sonst hätte retten können. Wenn eine Krankenschwester, die auf einer Intensivstation arbeitet, berichtet, sie vertreibe ihre Zeit mangels Auslastung seit Monaten mit Fortbildung, dann ist das in zweierlei Hinsicht positiv und auf jeden Fall ein Zeichen, dass die Summe aller Corona-Beschränkungen erfolgreich ist. Das wäre alles gut und schön, wenn wir uns nicht seit mehr als einem halben Jahr Diskussionen anhören oder daran teilnehmen müssten, was denn nun der richtige Weg ist und dabei von links und rechts regelmäßig geohrfeigt würde, entweder von populistischen Leugnern, oder von denen, welche zur Hysterie neigen und die Maßregelung lieben. Sie kennen nur die eigene Meinung und verurteilen diejenigen, die meinen, dass weniger dramatisch auch reicht und man eigentlich nur dann von Corona-Toten sprechen kann, wenn diese gestorben sind, da sie nicht intensivversorgt werden konnten und alle anderen nicht wegen, sondern in Verbindung mit Corona gestorben sind.

Das Geschäft mit der Angst von Zehntausenden von Toten ist ein übles und wir erinnern uns, dass es von 2017 – 2019 über 40.000 angebliche Feinstaubtote waren, die unsere Gemüter bewegten und die Preise von Dieselautos in den Keller rauschen ließen. Und das ist vielleicht sogar eine gute Seite von Corona, denn wir müssen uns keine Interviews mehr mit röchelnden Menschen anschauen, die nur zu Interview-Zwecken zu Fuß über die Ampeln am Stuttgarter Neckartor laufen. Daher leiden auch die Hardcore-Umweltschützer unter Corona, denn Anne Will, Frank Plasberg, Ingo Zamperoni und Co. haben nun mal nur begrenzte Sendezeit und wer nicht in ist, ist out und dann funktioniert das Umweltbusiness nicht mehr und die Einnahmen bleiben aus.

Wer sich nun Sorgen um die Existenz der Deutschen Umwelthilfe macht, der liegt falsch, denn deren Raubritter waren beim Abzocken der Autohändler immer schon erfindungsreich. Sie durchforsten Sekundärbörsen und GF Jürgen Resch ist manchmal selbst nachts noch fleißig und sichert bei Facebook Autoanzeigen, bei denen die Energieverbrauchsangaben nicht zu 100% vorschriftsmäßig erfolgt sind. Was dann folgt, sind möglicherweise Strafzahlungen, die weit jenseits dessen liegen, was ein Unfallopfer in den meisten Fällen vom Unfallverursacher für dauerhafte Gesundheitsschäden an Schmerzensgeld verlangen kann. Es dürfte also jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit sein, wenn die DUH, wie jüngst gemeldet, 10.000 € Vertragsstrafe einfordert, da ein noch auf dem Hof stehendes, jedoch bereits verkauftes Auto nicht mehr vorschriftsgemäß ausgezeichnet war – vorliegend, da sich am Auto überhaupt kein Preisschild mehr befand.

Die sich jetzt den BVfK-Juristen stellende Aufgabe ist mehr als knifflig, denn leider ist das ganze Abmahndrama begleitet von einer sehr wohlwollenden Politik und Justiz und so sah sich eine Mitakteurin der DUH kürzlich gegenüber dem BVfK veranlasst, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz gegen Abmahnungsmissbrauch für ihren Verein nicht gelten würde, da der BGH bestätigt habe, dass „…die Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes, wie von der DUH betrieben, nicht rechtsmissbräuchlich ist. Sie ist vielmehr eine Säule des Rechtsstaats…“. Es gilt also vermutlich, dass Corona schneller vorbei geht als die DUH und da es auch hier ums Überleben, wenn auch nur das von Unternehmen geht, ist Vorsicht geboten. Der Tipp: Bei verkauften Autos Preisschild raus und "VERKAUFT"-Schild rein.

Eine wichtige Regel lautet: unterschreibe gegenüber fragwürdigen Abmahnern möglichst keine Unterlassungsverpflichtungserklärung, auf keinen Fall ohne juristische Begleitung. Wenn es unbedingt sein muss, akzeptieren die meisten auch eine als „Hamburger Brauch“ bezeichnete Vertragsstrafenregelung, die es im Falle des Falles, anders als bei einer bereits erfolgten Fixierung, noch möglich macht, die Vertragsstrafe zu verhandeln oder auch von einem Gericht überprüfen zu lassen.

Die Investition in juristische Beratung lohnt sich also spätestens beim ersten Folgeverstoß, der möglicherweise auch gar nicht geahndet wird, wenn man statt sich zu unterwerfen eine einstweilige Verfügung kassiert. Dies ist zwar zunächst kostspieliger, führt jedoch anschließend nicht zu einer Vertragsstrafe, welche die Kasse des Abmahnenden füllt, sondern zu einem Ordnungsgeld, welches in der Regel wesentlich geringer ist und einer vom Gericht bestimmten wohltätigen Organisation zugute kommt. Eine Investition in eine Strategie, die erfahrungsgemäß viel Geld sparen kann.

Doch nicht jede Abmahnung verfolgt eine Ordnungswidrigkeit, bei deren Nichteinhaltung nicht unbedingt wirtschaftlicher Schaden zu erkennen ist. Das Gegenteil ist nämlich der Fall bei Angeboten mit um die Umweltprämien gestrippten Verkaufspreisen, was nicht zulässig ist und auch von den BVfK-Juristen angegriffen wird. Dabei zählt das Gegenargument, „das machen doch alle“ nicht, denn es machen eben nicht alle und die, die es nicht machen, leiden unter schlechteren Geschäften zum Vorteil der Einnahmen der Internetschummler. Daher der eindringliche Appell: Achtet die Gebote des fairen Wettbewerbs, denn Lockvogelangebote sind der Griff in die Kasse der korrekt arbeitenden Kollegen.

All diesen, wie auch den von der DUH-Geschundenen gilt heute der besondere Wunsch:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

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Kretschmann bezweifelt schnellen Siegeszug von Elektroautos

Während VW schwerpunktmäßig auf E-Antriebe setzt (Bild VW ID.3), hat sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann in einem DPA-Interview dafür ausgesprochen, den Wechsel vom Verbrenner hin zum E-Auto nicht zu überstürzen. Der Grünen-Politiker stellt dabei auch die aktuelle Ökobilanz von E-Fahrzeugen infrage. Hier geht´s zu vollständigen Artikel bei Autohaus-online: > Kretschmann bezweifelt schnellen Siegeszug von Elektroautos
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Besondere Oldtimer verdienen besondere Wertschätzung

Das seit mehr als drei Jahrzehnten gängige Schulnoten-System zur Bewertung des technischen Zustands historischer Fahrzeuge ist seit einiger Zeit Gegenstand von Diskussionen. Korrelierte ursprünglich noch die Schulnote klar mit dem monetären Wert des Oldtimers, so haben sich die Maßstäbe mittlerweile verschoben. Eine Arbeitsgruppe des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut hat sich dem Thema gewidmet.
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Autorechtstag-Aktuell

Unter dem Stichwort „Tesla-Urteil“ hat der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.3.2020 für allgemeines Aufsehen in der Presse gesorgt (DAR 2020, 520; LSK 2020, 12154; ZfS 2020, 473). Es wurde gar (außerhalb der Fachpresse) berichtet, dass die Benutzung des Touchscreens im Tesla – immerhin die wesentliche Bedienoberfläche für weitere essenzielle Funktionen – gänzlich verboten sei.
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Warnmeldung: Neue Angriffswelle der Schadsoftware Emotet

Seit einigen Tagen sind wieder vermehrt täuschend echt gefälschte E-Mails weltweit aufgetaucht, die getarnt als Arbeits-, Provider- oder Rechnungs-E-Mails erneut die inzwischen sehr hoch entwickelte Schadsoftware Emotet verbreitet.
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BGH-Urteil zur Unterschlagung eines Fahrzeugs während der Probefahrt

Ein vermeintlicher Kaufinteressent hatte es auf ein Fahrzeug der Mercedes-Benz V-Klasse abgesehen. Die dem Händler vorgelegten Dokumente (italienischer Personalausweis, Meldebestätigung einer deutschen Stadt, italienischer Führerschein) waren hochwertig gefälscht, so dass der Händler dem Wunsch nach einer Probefahrt gerne entsprach. Die Fahrt ohne Begleitung sollte eine Stunde nicht überschreiten.
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Termine

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13. Deutscher Autorechtstag
28. - 29. September 2020

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben. > hier anmelden
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BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
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