bvfk-newsletter-header

BVfK - Wochenendticker 1. Februar 2020

aktuell - anspruchsvoll - authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Verkehrsgerichtstag: Kein Abschied vom fiktiven Schadensersatz; Elektroscooter sollen Blinker und Abstellplätze bekommen.

Prof. Dr. Staudinger zu Tempo 130: „Ich bin bekennender Liebhaber englischer Sportwagen!"

Digitaler Machtmissbrauch der Hersteller möglich: „Ich weiß wo du stehst und ich meine, dass du da nicht hingehörst“.

Automobilvertrieb: Tesla macht es vor. Ein Showroom so groß wie eine Boutique für Herrenbekleidung in bester Innenstadtlage.

Aktuelles von der BVfK-Leistungsgruppe Marktbehinderung.

Es galt das Prinzip: Gute Geschäfte sind solche, bei denen alle zufrieden sind.

Die BVfK-Kalenderwoche 5/2020 in Kürze.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG! Cyber-Kriminelle nutzen Angst um Coronavirus.

Ihr Autohandel professionell im Netz - mit einer Händlerwebseite vom BVfK.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Betrugsskandal und Logomissbrauch:BVfK erstattet Strafanzeige gegen Luxo GmbH.

Termine:

17. Februar 2020: Gebrauchtwagen Award 2020 in Würzburg.

18. Februar 2020: Deutsche Remarketing Kongress in Würzburg.

6. - 7. März 2020: ELN-Jahrestagung in Berlin.

23. – 24. März 2020: 13.Deutscher Autorechtstag in Königswinter.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK-"Rhein in Flammen" zwischen Bonn und Koblenz.

18. – 20. Juni: E.A.I.V.T. International Markets Congress 2020 in Athen.
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

jedes Jahr im Winter lockt der Verkehrsgerichtstag mehr als 2000 Juristen in den Harz nach Goslar, um über acht Verkehrsthemen zu diskutieren und Empfehlungen zu erarbeiten, die dann zumindest in den Medien viel Gehör finden.

In diesem Jahr ging es u.a. um die Regulierungssysteme für internationale Verkehrsunfälle, die sich zwar bewährt haben sollen, für die dennnoch Verbesserungsmöglichkeiten erkannt wurden.

Den größten Andrang erfuhr der Arbeitskreis, der sich der Frage widmete: Abschied vom fiktiven Schadensersatz? Zur Beruhigung auch derjenigen, welche die Versicherungserstattung nach einem Unfall nicht zur Reparatur, sondern zur Finanzierung des Neukaufs verwenden möchten: Es soll alles beim Alten bleiben.

Dass sich wenig ändern wird, dürfte auch für das Thema „aggressives Verhalten im Straßenverkehr“ gelten, auch wenn die empfohlenen Gegenmaßnahmen natürlich zu begrüßen sind.

Ein weiterer Arbeitskreis beschäftigte sich mit der „Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens“ und empfahl unter anderem mehr Möglichkeiten, Fahrverbote durch verkehrstherapeutische Nachschulungen vermeiden zu können.

Was wäre ein Verkehrsgerichtstag, wenn er sich nicht auch mit Elektroscootern befassen würde. Die sollen demnächst einen Blinker bekommen, denn wie will man in einer Kurve gleichzeitig bremsen und den Lenker loslassen, um die Fahrtrichtung anzuzeigen, ohne einen Abflug zu machen. Ebenso soll das wilde Abstellen der Roller verboten werden. Man empfiehlt die Einrichtung von entsprechenden Abstellplätzen und auch einen Führerschein für Elektrokleinstfahrzeuge.

Schließlich empfiehlt der 58. Verkehrsgerichtstag, Fahranfänger sollen demnächst ein Jahr länger das Chauffieren in Begleitung üben, bevor sie allein auf den Verkehr losgelassen werden.

Schließlich ging es auch noch um den Opferschutz nach terroristischen Anschlägen, bei dem man Verbesserungsbedarf in praktischer und finanzieller Hinsicht fordert.

Terrorgefahr spielte auch beim Thema Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrtschiffen eine Rolle. Die Juristen fordern vor dem Hintergrund neuer Risiken und Terrorgefahren eine Überprüfung internationale Vorschriften für Rettungskapazitäten und Methoden.

Alle Empfehlungen des Verkehrsgerichtstag 2020 findet man über diesen Link: 58. VGT - Empfehlungen.

VGT 2020-c-web
Wie gewohnt nahmen auch Vertreter des BVfK und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag am Verkehrsgerichtstag teil. Dies inzwischen auch in Form der Personengleichheit von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, der nicht nur langjähriger Leiter des Deutschen Autorechtstag ist, sondern in diesem Jahr auch als Präsident des Verkehrsgerichtstags seine Premiere in Goslar souverän und mit neuem Schwung meisterte.

Nach dem Verkehrsgerichtstag ist vor dem Autorechtstag.

Wer nun fragt: „…und was ist daran gut für meinen Autohandel?“, dem sei erklärt:

Sehr viel, denn es gibt kaum bessere Plattformen und Bühnen, um wichtige Themen für den freien Autohandel in Gang zu setzen, zu verfolgen und zu pflegen. Solche Veranstaltungen bieten nicht nur alternative Möglichkeiten, statt auf langwierigem Weg gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen, sondern auch die Chance, meinungsbildende und entscheidenden Kreise thematisch vorzubereiten und zu überzeugen. Mag der VGT 2020 auch nicht viel mehr Wichtiges für Autohandel und Werkstatt gebracht haben, als die Rettung der fiktiven Abrechnung, so dürfte der nun in wenigen Wochen stattfindende Autorechtstag 2020 zu einem ganz besonderen Ereignis für die Zukunft des KfZ-Handels werden, denn es geht um nicht mehr, als Sein oder Nichtsein. Nicht morgen, auch nicht übermorgen, aber schon wenig später.

Wer die Suchbegriffe Vertrieb und Hyundai eingibt, der kann im Archiv des BVfK-Wochenendtickers
nachlesen, was hier bereits seit einiger Zeit passiert. Das Ganze in Verbindung mit der digitalen Macht oder besser dem Machtmissbrauch der Autohersteller, die bereits heute in der Lage sind, jedes ihrer neuen Autos auf Knopfdruck nach dem Motto „Ich weiß wo du stehst und ich meine, dass du da nicht hingehörst“, stillzulegen oder sogar die Erstinbetriebnahme zu verhindern.

Szenarien, die man sich bei einer Neuwagenauslieferung zwar nicht vorstellen kann, es jedoch besser sollte.

Daher steht nicht nur "DIGITAL" ganz oben auf der Aufgabenliste des BVfK, sondern auch die Frage „wem gehören die Daten?“ regelmäßig ganz oben auf der Agenda des Deutschen Autorechtstags, der sich in diesem Jahr erneut dem Automobilvertrieb, mithin den heutigen und zukünftigen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Autohandels widmen wird (s.a. unten ART-Aktuell zum Autovertrieb).

Das ist übrigens auch einer der Gründe, warum wir uns so intensiv mit den Marktbehinderungsmaßnahmen der Autohersteller, allen voran Hyundai beschäftigen, denn deren Vorgehen vernichtet nicht nur die Erträge freier Neuwagenhändler, sondern hat exemplarischen Charakter und ist daher mit hohem Aufwand zu bekämpfen.

Denn „wehret den Anfängen“ gehört mit zur großen BVfK-Aufgabe:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Im legendären "Achtermann" wird seit 58 Jahren über Verkehrsrecht diskutiert. Mit dabei im Jahr 2020 u.a. Dr. Kurt Reinking, Marcus Gülpen (BVfK-Vertragsanwalt Berlin), Ulrich Kahlenborn (BVfK-Vertragsanwalt Bad Münstereifel) und Ansgar Klein (v.r.n.l.)

AUTORECHTSTAG AKTUELL 28. Januar 2020

Neue Vertriebs- und Servicepraktiken im Kfz-Handel und deren rechtliche Auswirkungen
von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt.

Tesla macht es vor. Ein Showroom so groß wie eine Boutique für Herrenbekleidung in bester Innenstadtlage für die Basismodelle, ein bestens IT-geschultes Verkäuferteam und eine Tiefgarage mit Stell- und Ladeplätzen für interessierte Probefahrer - mehr braucht Tesla nicht, um Fahrzeuge erfolgreich an den Mann/die Frau zu bringen. Mit der Anzahlung ist der Internetkauf perfekt. Wer nicht will, kann noch aussteigen. Der Einwand kaufreuiger Kunden, die Auftragsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, ist von gestern. Das Risiko der Verkäuferinsolvenz trägt allerdings der Käufer …

Hier geht´s zum vollständigen Newsletter: AUTORECHTSTAG AKTUELL vom 28. Januar 2020

Aktuelles von der BVfK-Leistungsgruppe Marktbehinderung.

Auf der BVfK-Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel am 16. Januar 2020 wurde die BVfK-Leistungsgruppe Marktbehinderung 2020 ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich u.a. intensiv mit der Hyundai-Garantieproblematik. Hyundai will bekanntermaßen nur dann eine Herstellergarantie gewähren, wenn ein Endkunde bei einem Vertragshändler kauft.

Freie Händler werden seit einiger Zeit abgemahnt, wenn sie Hyundai-Neufahrzeuge mit Herstellergarantie anbieten. Wer sich nicht unterwirft, riskiert mit hoher Wahrscheinlichkeit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.

Die Frage, ob die Abmahnungen rechtmäßig sind, beantwortet ein Anwalt im Internet wie folgt: „Diesbezüglich bestehen große Zweifel“ und stellt u.a. in Frage, ob die Garantiebestimmungen überhaupt wirksam vereinbart wurden und entdeckt kartellrechtliche Widersprüche.

Dies dürfte zwar im Prinzip richtig sein, birgt nach der ganzheitlichen Betrachtung der BVfK-Juristen allerdings die große Gefahr enttäuschter Hoffnung auf eine schnelle Lösung des Problems.

Es gilt sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass die seit Jahren gelebte Praxis nicht nur im freien Hyundai-Neuwagenhandel weit von dem entfernt ist, was rechtlich eigentlich vorgesehen ist. Es galt nämlich das Prinzip: Gute Geschäfte sind solche, bei denen alle (unmittelbar Beteiligten) zufrieden sind.

Einschätzung und Empfehlung der BVfK-Juristen:

- Es gibt nicht nur vor diesem Hintergrund i.V.m. dem erlassfreudigen Hamburger Landgericht derzeit für freie Händler kaum eine sichere Formulierung zur Bewerbung von Hyundai-Neuwagen mit Herstellergarantie, selbst wenn diese anschließend über diese Garantie verfügen.

- Werbliche Äußerungen, egal ob im Internet, im E-Mail-Verkehr, am Telefon, oder im persönlichen Gespräch vor Ort, die darauf schließen lassen, dass es eine Herstellergarantie geben würde oder wird, bergen ein erhebliches Abmahnrisiko.

In dem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass Hyundai Testkäufer aussendet. Ein mutmaßlicher Name ist inzwischen bekannt geworden: So soll nach uns übermittelten Informationen ein Herr „Michael Boumans“ von der Firma V-Max Testkäufe durchführen und die Fahrzeuge letztendlich auch tatsächlich erwerben (Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.v-maximal.de/team,michael-boumans,8.html .

Wenngleich die Erwartung an kurzfristige Erfolge und Lösungen gering sind, sehen die BVfK-Juristen Möglichkeiten, das Hyundai-Garantieproblem zu lösen. Dies jedoch nicht kurzfristig und nur i.V. mit aufwändiger Detailarbeit und möglicherweise auch mit gerichtlicher Hilfe, wie auch der Unterstützung des Bundeskartellamts und der EU-Wettbewerbskommission.

Weitere ausführliche Informationen zur Situation, Arbeit und den Möglichkeiten der Leistungsgruppe bitte hier anfordern >>> rechtsabteilung@bvfk.de

Die BVfK-Kalenderwoche 5/2020 in Kürze:

Montag: Besuch von heycar beim BVfK. Nach dem „Onboarding“ nahezu aller Vertragshändler, will man nun auch mit ausgewählten freien Händlern in die Zusammenarbeit gehen. Da der BVfK nach Ansicht von heycar für Qualität steht, wurden entsprechende Möglichkeiten erörtert. Es wurde die Ausarbeitung eines Kooperationsabkommens verabredet.

Dienstag: Fortsetzung des Dialogs mit Stefan Vorbeck, ZDK-Vorstand und Vorsitzender der Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ des Deutschen Kfz-Gewerbes. Der BVfK unterstützt die Forderung seiner Initiative: Die Politik muss einen fairen Zugang zum vernetzten Fahrzeug ermöglichen.

Mittwoch: Die INTEC reagiert auf BVfK-Bedenken zur Steuerforderung des Garantieanbieters an seine Händlerkunden und begründet, warum die INTEC an seiner Forderung festhält. Die BVfK-Rechtsabteilung wertet die Stellungnahme aus und wird baldmöglich berichten. Informationen der BVfK-Rechtsabteilung zur INTEC AG finden Sie im BVfK-Wochenendticker 30. November 2019 und im BVfK-Wochenendticker vom 09. November 2019 .

Donnerstag: Präsident Staudinger bei der Eröffnung des Verkehrsgerichtstages zu Tempo 130: „Ich bin bekennender Liebhaber englischer Sportwagen!" (Anm.: jüngst bei einem BVfK-Händler gekauft).

Freitag: Die Wettbewerbszentrale mahnt Neufahrzeugangebote ab, wenn diese unter der Bedingung verkauft werden, dass sie zunächst für sechs Monate auf einen Dritten zugelassen werden. Die BVfK-Rechtsabteilung prüft vorliegende Fälle.

Virtando entschuldigt sich.

Der in Portugal ansässige Plattformbetreiber der Online-Börse Virtando hat sich auf die Beschwerde des BVfK hin wegen unabgestimmter Veröffentlichungen von Angeboten entschuldigt (BVfK-Wochenendticker 18. Januar 2020: VIRTANDO - neue Plattform mit fehlerhaften Händlerangeboten?) und versichert, es würden keine Angebote mehr ohne vorherige Freigabe veröffentlicht: „Thank you very much for your contact and for bringing to our attention some existing issues with www.virtando.de. We greatly appreciate your engagement in supporting and representing the interests of car dealerships in Germany and we strongly regret that some of the dealerships that you represent found outdated content regarding their cars on our platform.“
Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG! Cyber-Kriminelle nutzen Angst um Coronavirus.

Der Coronavirus befällt keine Rechner, soviel ist sicher! Deren Anwender jedoch und genau diese Angst vor einer Infektion, nutzen Cyber-Kriminelle um mit angeblichen Informationen zum Schutz vor einer möglichen Infektion. Makabere Masche, aber nach dem die Nutzer nun auch immer vorsichtiger werden, müssen die Gauner schon kreativ sein.

Es kursieren bereits schon Spam-Mails mit mehrfach schadhaft identifizierten Dateianhängen. Die eigentliche SPAM-Flut wird jedch noch mit Millionen von E-Mails erwartet, die dann so ziemlich jeden treffen können.

Wenn man also ein bisschen zu unbeherrscht und schnell mit dem rechten Zeigefinger ist, um möglichst jede Skandalinformation zu erhaschen, kann es teuer werden. Wir warnen daher eindringlich, die Informationen, die Sie zum Thema "Coronavirus" erhalten mit Vorsicht zu behandeln und nur auf vertrauenswürdige und bekannte Quellen zurückzugreifen.

Auf der Angstschiene scheinen die Kriminellen am besten zu fahren, so sind zum Beispiel auch Mails im Umlauf mit einer Warnung vor einem neuen Atomkrieg zwischen den USA und dem Iran. Diese enthalten ein Word-Dokument mit einem gefährlichen Trojaner, der sich sofort auf alles stürzt, was mit Geld oder Daten, die dahin führen (Anmeldedaten) zu tun hat.

Ein sicheres und in jedem Sinne virusfreies Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT
bvfk_webservices_small

Ihr Autohandel professionell im Netz

Mit einer Händlerwebseite vom BVfK


Unsere Standard-Händlerwebseite für 500,- EUR umfasst die folgenden Leistungen*:
  • Vollständiges Setup und Einrichtung bis zum Launch
    (beinhaltet die Einrichtung von Datenbanken, Webspace und Installation
    des Content Management Systems)
  • Webseitendesign für mobile Geräte optimiert
  • Erstellung von 7 Seiten
    (Startseite, Über uns, Fahrzeugankauf, Fahrzeugangebot, Impressum, Kontaktseite mit Kontaktformular (nur bei SSL-Seiten) und
    Datenschutz)
  • BVfK-Plattform inklusive: Zur Nutzung des Ankaufformulars und der Fahrzeugintegration erfolgt eine separate Registrierung für die BVfK-Plattform, die bereits im Preis enthalten ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

>>> Händlerwebseiten “Made by BVfK”

* Vorraussetzung für die Erstellung der Standard-Webseite zu oben genannten Preis, ist die Übermittlung aller relevanten Informationen (Texte, Bilder, Unternehmensdaten), über unser Online-Auftragsformular.

BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website
- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.
- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).
- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.
- Ideen- und Projektplanungsforum: Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert?

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:
>>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:
>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren
Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Betrugsskandal und Logomissbrauch:

BVfK erstattet Strafanzeige gegen Luxo GmbH.


Den dreisten Maschen der meist plötzlich aus dem Nichts auftauchenden Internetbetrüger sind in puncto Kreativität oftmals keine Grenzen gesetzt. So wurde der BVfK im vergangenen Jahr auf die Internetseite der Luxo GmbH aufmerksam, die unter der Firmenbezeichnung „Luxo Cars“ hochpreisige Fahrzeuge zum Kauf anbot. Der Webdesigner hatte ganze Arbeit geleistet, gewann man aufgrund des schnörkellosen Internetauftritts doch recht schnell den Eindruck, es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben. So prangerten bereits auf der Startseite die markenrechtlich geschützten Logos besonders vertrauenswürdiger Institutionen, wie unter anderem auch das des BVfK nebst Hinweis auf eine hiesige Mitgliedschaft.

Scheinfirma betrügt zahlreiche Autokäufer.

Tatsächlich war uns die Firma allerdings gänzlich unbekannt, sodass wir umgehend zur Stellungnahme und Entfernung der Abbildung aufforderten. Ein fiktiver Verkaufsleiter flüchtete sich daraufhin in die Ausrede, man habe die Anmeldung beim BVfK aufgrund der kräftezehrenden Neugründungsphase „noch nicht geschafft“, bei der Erstellung der Homepage aber bereits „alles einfügen lassen“. Die anschließende Aufklärung darüber, dass eine Mitgliedschaft im BVfK nicht durch bloße Anmeldung erfolgt, sondern eine Unterwerfung unter die strengen Seriositätsrichtlinien und die Prüfung der Aufnahmekriterien voraussetzt, führte ebenso wenig zur Einsicht, wie die anschließend ausgesprochene Abmahnung.

Wir wollten uns ein genaueres Bild des Unternehmens verschaffen und kontaktierten den Vermieter der Räumlichkeiten, in denen der angebliche Autohandel betrieben werden sollte. Unsere Befürchtungen wurden bestätigt:

„Sie sind nicht der Erste, der hier anruft. Hier standen bereits viele entsetzte Käufer vor der Tür, die Vorauszahlungen im hohen fünfstelligen Bereich geleistet hatten und ihre Fahrzeuge abholen wollten.“

Die Firma existierte also nur auf dem Papier. Und im Grunde noch nicht einmal das, denn die Firmenadresse scheint ausgedacht und der Gesellschaftsvertrag, laut dem ein gewisser Herr „Domagoj Udovcic“ die Stellung des Geschäftsführers innehaben soll, mittels Vortäuschung falscher Tatsachen notariell beurkundet worden zu sein.

Reaktion des BVfK: Einstweilige Verfügung und Strafanzeige

Wir beantragten sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterbindung der Werbung mit der Mitgliedschaft im BVfK. Der vermeintliche Geschäftsführer hatte sich derweil längst abgesetzt. Sein Aufenthaltsort konnte bis dato nicht ermittelt werden, sodass der BVfK als Ersatzschuldner die Kosten des erfolgreich beendeten Verfügungsverfahrens zu tragen hatte.

Auch wenn das sofortige gerichtliche Vorgehen dazu geführt haben dürfte, dass der Scheinanbieter seine betrügerischen Machenschaften schneller als gewollt eingestellt hat und somit weniger Kaufinteressenten um Ihr Geld erleichtert wurden, haben wir gleichwohl das Bedürfnis, die Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Zwischenzeitlich haben wir daher Strafanzeige erstattet in der Hoffnung, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsmethoden zur Auffindung des Schuldigen führen.

Sollten Sie mit einem Herrn Domagoj Udovcic in Kontakt getreten sein oder sonstige Erkenntnisse über die (inzwischen nicht mehr existente) Luxo GmbH vorliegen, sind wir für jegliche Hinweise dankbar. Im Übrigen sei an dieser Stelle nochmal ausdrücklich davon abgeraten, ungesicherte Vorkasse-Zahlungen zu leisten, insbesondere an unbekannte und erst seit kurzem existierende Unternehmen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare
>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle
>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte
>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen
>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht
Termine:
Oldtimer-Mercedes-W108-Deutscher Autorechtstag
23. – 24. März 2020: 13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/
JK-2018-Fahne-web
2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/
allesGute