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BVfK-aktuell Juni 2024
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Ab 7. Juli 2024: Fahrzeugsicherheitssysteme bei Erstzulassungen – Bestand prüfen und ggf. vorher Tageszulassung
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Ab 1. September 2024: alte Emissionsklasse endet! Neufahrzeuge mit Euro 6d-Norm noch bis zum 31. August zulassen
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Ab 1. Jaunuar 2025: E-Rechnungen - Betriebe müssen ab dem 1. Januar 2025 auf E-Rechnungen umstellen
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Eigentumsfrage bei B2B-Vorkasse – wann gehört das Fahrzeug dem Käufer?
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Verpflichtende Fahrzeugsicherheitssysteme für Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2024 – EU-Regelungen beachten!
Mit der am 5. Januar 2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019/2144, die seit dem 6. Juli 2022 in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist, wurden Fahrzeughersteller verpflichtet, eine Vielzahl von Sicherheitsassistenzsystemen in Fahrzeugen zu verbauen, um eine Typgenehmigung zu erhalten. Verfügt ein Neufahrzeug über diese Systeme nicht, kann es nach dem 7. Juli 2024 nicht mehr zugelassen werden. Der nachfolgende Artikel soll über die Anforderungen im Detail und mögliche Risiken aufklären.
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Auslaufende Emissionsklassen beachten! Fahrzeuge mit Euro 6d-Norm noch bis zum 31. August zulassen
Zum 31. August 2024 laufen bestimmte Euro 6 Emissionsnormen für EG-typgenehmigte Neufahrzeuge aus. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Neufahrzeuge ab dem 1. September 2024 nicht mehr erstmalig zugelassen werden dürfen. Die BVfK-Rechtsabteilung prüft derzeit, unter welchen Voraussetzungen auch nach dem Stichtag Ausnahmegenehmigungen möglich sind.
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Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen: Betriebe müssen ab dem 1. Januar 2025 auf E-Rechnungen umstellen
Das neue Wachstumschancengesetz sieht vor, dass Betriebe stufenweise ab dem 1. Januar 2025 auf E-Rechnungen umstellen müssen. Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken.
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Der Umstieg auf die E-Rechnung soll hierbei ein wichtiger Baustein sein, um die Digitalisierung in den Betrieben zu beschleunigen. Die BVfK-Rechtsabteilung klärt in dem folgenden Beitrag über die unterschiedlichen zeitlichen Stufen der Einführung der E-Rechnung auf.
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Branchenübliche Vorauszahlung im B2B-Bereich – wann gehört das Fahrzeug dem Käufer?
Die Gepflogenheiten in diesem Marktsegment sind bekannt und auch Gegenstand vieler BVfK-Veröffentlichungen: Keine Vorkasse, keine Fahrzeuge. Wer sich als Händler hierauf einlässt, sollte sich nicht nur der Risiken der ungesicherten Vorkasse bewusst sein, sondern auch wissen, dass er durch die vollständige Zahlung allein regelmäßig noch nicht Eigentümer des Fahrzeugs wird. Hierfür kommt es insbesondere auf die Übergabe des Fahrzeugs an.
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BVfK: Zukunft gestalten, Unabhängigkeit bewahren!
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