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BVfK-Wochenendticker
18. Mai 2024
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Verlockendes Angebot > Vorkasse > Geld weg ...

EU-Neuwagenhandel - fruchtbarer Acker oder Minenfeld?

Es ist selten klug, sich an die Quelle zu drängeln

Gute Partner für mehr Sicherheit beim Einkauf

Warnmeldung: B2B-Betrug mit fast perfektem Identitätsklau

Branchenübliche Vorauszahlung im B2B-Bereich – wann gehört das Fahrzeug dem Käufer?

Gemeinsam erfolgreich – mit dem DMS AAgent24 der BVfK-Händler

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
es wiederholt sich regelmäßig: Endlich trudelt mal wieder ein verlockendes Angebot ein. Der Anbieter wirkt seriös und professionell. Die Forderung nach Vorauszahlung ist branchenüblich. Der Vertrag kommt zum Abschluss. Das Geld ist lange überwiesen, doch mit der Lieferung hapert es. Man glaubt notgedrungen den Vertröstungen und Erklärungen, denn Anbieter, Geld und auch das hoffentlich existierende Auto befinden sich im Ausland und an beides kommt man nicht so einfach ran. Irgendwann bricht dann der Kontakt ab und Recherchen fördern Erschreckendes zu Tage. Der Anbieter ist mitsamt dem Geld abgetaucht.
Das wirft dann regelmäßig die Frage auf: sind EU-Neuwagengeschäfte ein fruchtbarer Acker oder eher ein Minenfeld?
Seit über 20 Jahren begleitet der BVfK auch dieses Marktsegment in politischer, strategischer und juristischer Hinsicht. Dabei kommt einem immer wieder das Bild von wilden Cowboys im dementsprechend wilden Westen in den Sinn, die weder auf Arzt noch Pastor hören wollen (Anwälte kamen bei Karl May nicht vor) und ihren eigenen Gesetzen folgen.
EU-Neuwagenkönig Robert Story formulierte es beim Hyundai-Forum des EAIVT-Kongresses 2017 in Berlin mit den Worten: „Haltet Euch an die Regeln!“ Eine davon dürfte lauten: Überlasst denen das große Geschäft, die Ahnung davon haben, über die richtigen Verbindungen verfügen und auch in der Lage sind, finanzielle Risiken zu tragen.
Daraus folgt auch, dass jeder in der Kette eine berechtigte Funktion hat, die man nicht ignorieren sollte. Es ist auch nicht immer klug, sich mit nach vorne an die Quelle zu drängeln, denn das stärkt in der Regel eher die Position des Herstellers zur Realisierung höherer Preise. Da stellt man sich besser in die zweite, oder vielleicht auch dritte Reihe der Lieferantenkette und profitiert von den Verbindungen, den Erfahrungen, der Professionalität und auch der Kapitalstärke derer, die vieles von dem kennen und beherrschen, was nirgendwo nachzulesen ist.
Denn es gilt immer zu bedenken, dass es einen freien EU-Neuwagenhandel eigentlich gar nicht geben sollte und die Gründe dafür, dass es ihn dennoch gibt und er im Großen und Ganzen auch gut funktioniert, ebenfalls nicht auf Plakaten stehen. In dieser auf Anhieb eher undurchsichtigen Gemengelage werden seit rund drei Jahrzehnten Geschäfte gemacht, von denen Vertragshändler nur träumen können.
Doch wo es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer und damit sind wir beim Thema Anzahlungen und Vorkasse. Es ist an der Tagesordnung, dass das Geld oft Wochen vorher fließen muss, bevor man den Gegenwert erhält. Der BVfK rät von ungesicherter Vorkasse ab und empfiehlt zur Absicherung Treuhandabwicklungen und andere Lösungen. Gehör findet er dabei eher selten, denn am Anfang der Kette ist gewöhnlich ein Hersteller und der bestimmt vorrangig besagte Regeln, die dementsprechend nach unten durchgereicht werden.
Letztendlich läuft es darauf hinaus: keine Vorkasse, keine Autos. Auch das ist so lange kein Problem, wie wir es mit den bereits erwähnten professionellen Partnern zu tun haben, was zur Frage führt: wie finde ich diese heraus und kann sie erkennen?
Jetzt kommen zwei Verbände und mindestens eine Plattform ins Spiel, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihre Mitglieder und Geschäftspartner zu prüfen und nur solche Unternehmen zu Mitgliedern oder Lieferanten zu machen, die das notwendige Maß an Sicherheit bieten. Dazu zählt übrigens auch, dass es immer wieder gelingt, Streitigkeiten, die überall vorkommen können, einer guten und einvernehmlichen Einigung zuzuführen.
Neben den bekannten Verbänden, BVfK und www.EAIVT.org zählt auch die Handelsplattform www.ELN.de zur Gruppe derer, die mit großer Sorgfalt darum bemüht sind, gute geschäftliche Partnerschaften zu fördern.
Auch das ist natürlich nicht frei von Risiken, gewährt allerdings ein Höchstmaß an Sicherheit. Daher gilt auch bei der Beschaffung von EU-Neuwagen: Trau – schau wem! Und mit schauen ist gemeint, dass man besser vorher Erkundigungen über eine neue Geschäftsbeziehung mit tollen Angeboten einholt, als später teures Lehrgeld zu zahlen.
Umsicht sollte in jedem Fall bei Bestellfahrzeugen gewahrt werden: Es besteht auch bei guten Lieferanten immer die Gefahr, dass Bestell- und auch Vorlauffahrzeuge wider Erwarten nicht geliefert werden können. Möglicherweise sind in den AGB auch entsprechende Eigenbelieferungsvorbehalte geregelt. Dies ist unbedingt bei der Annahme bzw. Bestätigung von verbindlichen Bestellungen von Endkunden zu beachten, wenn man nicht in Lieferverpflichtungen geraten will, die man dann nicht, oder nicht zu den vereinbarten Konditionen erfüllen kann. Situationen, die schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen können, die man meist nicht an seinen Lieferanten „durchreichen“ kann. Die BVfK-Rechtsabteilung hält entsprechende vertragliche Regelungen für das Endkundengeschäft bereit und prüft auch AGB möglicher Lieferanten.
Das alles, damit das Geld in der Kasse bleibt, wo es hingehört, und sich dort vermehrt, damit wir erneut feststellen können:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Weitere Artikel zum Thema:
>>> Haftungsfragen bei ausbleibender Eigenbelieferung
>>> BVfK-Wochenendticker vom 16.10.2021 u.a. zu Thema „Projekt sicherer EU-Handel“

Warnmeldung: B2B-Betrug mit fast perfektem Identitätsklau

Echter Internetauftritt unter falscher Domain verlinkt
Professionell wirkende, Vertrauen erweckende Kommunikation
Laut der BVfK-Rechtsabteilung vorliegenden Unterlagen und Informationen wurde die Identität der tatsächlich existierenden, renommierten Firma HS-Auto s.r.o. mit Sitz in Tschechien kopiert und mit unverdächtig modifizierten Kontaktdaten ein individuelles Fahrzeugangebot an Händler übersandt.
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Branchenübliche Vorauszahlung im B2B-Bereich – wann gehört das Fahrzeug dem Käufer?

Die Gepflogenheiten in diesem Marktsegment sind bekannt und auch Gegenstand des voranstehenden Editorials. Typisch in diesem Zusammenhang: Keine Vorkasse, keine Fahrzeuge. Wer sich als Händler hierauf einlässt, sollte sich nicht nur der Risiken der ungesicherten Vorkasse bewusst sein, sondern auch wissen, dass er durch die vollständige Zahlung allein regelmäßig noch nicht Eigentümer des Fahrzeugs wird. Hierfür kommt es insbesondere auf die Übergabe des Fahrzeugs an.
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Gemeinsam erfolgreich – mit dem DMS AAgent24 der BVfK-Händler

Um den Zusammenhalt und die Kooperation unter den BVfK-Händlern zu unterstützen, stellt der BVfK passende Digitallösungen zur Verfügung.
Hierzu zählt das BVfK-Kollegenangebot. BVfK-Kollegenangebote sind zum Beispiel das Superschnäppchen, welches nicht ins eigne Portfolio passt, besondere Paketangebote, die man nicht allein stemmen kann oder Langsteher, die wegmüssen.
Eine weitere Lösung ist das BVfK-Fahrzeuggesuch. Sind Sie auf der Suche nach einem ganz bestimmten Fahrzeug, zum Beispiel für einen Kunden, können Sie mit der BVfK-Fahrzeuggesuche eine entsprechende Anfrage an Ihre BVfK-Kollegen versenden.
Beide Lösungen lassen sich bequem über den AAgent24 nutzen, dem Dealer-Management-System der freien Kfz-Händler.
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Qualitäts-Autohändler 2025 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 23. Mai 2024 um 13:00 Uhr

Profi-Versteigerungspartner autobid profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 23. Mai 2024 um 13:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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