BVfK-aktuell Mai 2024

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Warnmeldung:

B2B-Betrug mit fast perfektem Identitätsklau

Echter Internetauftritt unter falscher Domain verlinkt

Professionell wirkende, Vertrauen erweckende Kommunikation

Laut der BVfK-Rechtsabteilung vorliegenden Unterlagen und Informationen wurde die Identität der tatsächlich existierenden, renommierten Firma HS-Auto s.r.o. mit Sitz in Tschechien kopiert und mit unverdächtig modifizierten Kontaktdaten ein individuelles Fahrzeugangebot an Händler übersandt. Die Manipulation fiel auch deshalb nicht auf, weil der Betrüger sich eine Domain mit der Bezeichnung „www. hs-auto .eu sicherte und eine E-Mail-Adresse mit dieser Endung anlegte, die ansonsten der eines tatsächlich existierenden Ansprechpartners bei der imitierten Firma entsprach (anstatt xy @ hs-auto.czxy @ hs-auto.eu).
Während man bei Eingabe der falschen Webadresse www. hs-auto .eu automatisch auf die richtige Website der echten Firma www. hs-auto .cz weitergeleitet wurde, landete die über die E-Mail-Adresse xy @ hs-auto.eu geführte Korrespondenz beim Täter. Dieser war unter einer im E-Mail-Verkehr aufgeführten Rufnummer sogar telefonisch erreichbar, wobei durch geschickten Austausch einiger Ziffern zunächst nicht auffiel, dass die vermeintliche Rufnummer des kopierten Ansprechpartners nicht mit der auf der Homepage genannten übereinstimmte.
Auch der auf dem vorgelegten Vertragsformular sichtbare Firmenstempel wurde perfekt imitiert. Die für Zahlungen angegebene Kontonummer gehörte dementsprechend auch nicht zum vorgeblichen Autohaus, so dass die geforderte Vorkasse-Zahlung nicht dort, sondern vermutlich beim Betrüger landete. Ebenso ließ auch der gesamte Kommunikationsablauf keinen Verdacht aufkommen. Nicht nur unter der E-Mail-Adresse, sondern auch telefonisch war die Person, die sich als Ansprechpartner ausgab, gut erreichbar. Alles wirkte professionell, wie z.B. Ankündigungen dahingehend, dass man die Geschäftsbeziehung nach Durchführung des „Probelaufs“ ausweiten wolle. Die Aussicht auf weitere verlockend günstige Angebote ließen Bedenken im Zusammenhang mit Verlustgefahren ungesicherter Vorauszahlungen beiseitetreten. Auch nach Zahlung des Kaufpreises wurde die Korrespondenz noch eine Zeit lang fortgesetzt.
Doch schließlich brach der Kontakt ab. Das tatsächlich existierende Autohaus, dessen Identität vorgetäuscht wurde, gab auf Nachfrage an, niemals einen Vertrag mit dem Kfz-Händler in Deutschland geschlossen zu haben. Das vertragsgegenständliche Fahrzeug solle außerdem nicht existieren. Ferner stimme die im Vertrag genannte Kontonummer nicht mit der des Unternehmens überein und der Mitarbeiter, der mit dem deutschen Kfz-Händler korrespondiert haben soll, wisse von alldem nichts. Dieser hat inzwischen Strafanzeige erstattet.
Erfahrungsgemäß bestehen kaum Chancen, die Täter zu fassen und das Geld zurückzuerhalten
Der BVfK stellt seit einiger Zeit eine sich häufende Zahl von Betrugsfällen im B2B-Autohandel mit geklauten und manipulierten Identitäten echter Anbieter fest. Teilweise werden nicht nur Webseiten, sondern vollständige Angebotskataloge gefälscht und mit verlockend günstigen Preisen versehen.
Vor diesem Hintergrund wird nochmals eindringlich davor gewarnt, Anzahlungen oder gar vollständige Kaufpreiszahlungen an Unternehmen zu leisten, deren Identität und Zuverlässigkeit nicht zu 100% sicher sind.
Der BVfK weist auch darauf hin, dass solche Betrugsmaschen nicht funktionieren würden, wenn die Transaktionen „Zug um Zug“ (Geld gegen Ware) erfolgen, oder Vorkasse-Zahlungen abgesichert würden. Hierzu hat der Verband verschiedene Lösungen entwickelt oder begleitet.
Weitere Informationen: Treuhand@BVfK.de
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