BVfK-aktuell April 2024

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Neue Pkw-EnVKV ab 01.05.2024 wird scharf geschossen – droht jetzt ein „Abmahn-Tsunami“?

Am 30.4.2024 endet die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für PKW (Pkw-EnVKV)
Zunächst ließ der Gesetzgeber sich mit der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Anpassung der Pkw-EnVKV jahrelang Zeit, womit ein sich immer weiter ausdehnendes rechtliches Vakuum entstand, welches das Wirtschaftsministerium notdürftig zu füllen versuchte. Es wurden übergangsweise Doppelkennzeichnungen mit NEFZ- und WLTP-Werten empfohlen, die aus Verbrauchersicht wohl mehr verwirrt haben dürften, als kaufentscheidende Informationen zu liefern. Als man die Lösung gefunden zu haben schien, trat die um sie herumgestrickte Gesetzesnovelle mit Wirkung zum 23.02.2024 von einem auf den anderen Tag in Kraft. Es sei schließlich eine besondere Eilbedürftigkeit festzustellen, so die Gesetzesbegründung.
Der Verunsicherung der Leidtragenden, nämlich Handel und Endkunden gleichermaßen, wollte man durch relativ knappe Übergangsfristen entgegenwirken. Allerdings wurde die bis zum 30.04.2024 festgesetzte Umsetzungsfrist für Online-Werbung dahingehend eingeschränkt, dass sie nur für Bestandswerbung gelten solle. Neufahrzeuge, die nach dem 22.04.2024 erstmalig beworben werden, müssen somit bereits den neuen Anforderungen genügen. Doch welche sind das eigentlich?
Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema, unter Anderem zu den Anforderungen der Pkw-EnVKV an den Online-Vertrieb:
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BVfK-Bewertungen und -Empfehlungen zur neuen Pkw-EnVKV

PKW-EnVKV – die Sinnfrage lautet: was soll das?
Umweltaspekte bei Kaufentscheidungen – oder Kassemachen für Umweltkrieger?
Schluß mit Abmahnabzocke - wie man der Umwelthilfe das Handwerk legen kann
Wenn man die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in seiner Gesamtheit von der Entstehung über ihre Entwicklung bis hin zur jüngsten Novellierung genauer betrachtet, drängt sich die Frage auf: was soll das?
Die ursprünglichen Ziele liegen auf der Hand: Kaufentscheidungen sollen umweltbewusst getroffen werden. Und dabei hilft insbesondere der Blick aufs bunte Bildchen. Rote, gelbe und grüne Pfeile geben Hinweise unter anderem zum Energieverbrauch - egal ob Kühlschrank oder Auto. Der wurde wie auch die Emissionen zwecks Vergleichbarkeit in der Vergangenheit relativ einfach unter Laborbedingungen ermittelt. Dem Ergebnis musste man dann bisher immer ein wenig hinzurechnen, wenn man sich nicht die Mühe machen wollte, Genaueres in den Testberichten von ADAC bis Auto Motor und Sport etc. nachzulesen.
Das gab zwar die gewünschte Orientierung, lieferte jedoch nicht das objektive Ergebnis einer Gesamtbilanz der Umwelteinflüsse, die nicht nur aus dem Ressourcenverbrauch und der Umweltbelastung während des Betriebs, sondern auch durch die Produktion und unter dem Aspekt der Langlebigkeit gebildet werden müsste. Alles gut und schön und auch logisch gedacht, allerdings wie leider so häufig nicht vom Ende her. Denn am Ende steht ein Ziel - vorliegend, siehe oben: Einfluss auf die Kaufentscheidung unter Umweltgesichtspunkten.
Nun stellt sich die Frage, die man sich vermutlich nicht gestellt hat:
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