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BVfK – Wochenendticker 14. März 2020

aktuell – anspruchsvoll – authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Corona-Virus: Die Lage scheint ernst zu sein

Unterstützung für Unternehmen aus gut gefüllter Staatskasse

Wirtschaftliche Folgen des Corona-Virus

Bundesregierung entwickelt „Milliarden-Schutzschild“ für Unternehmen

In eigener Sache: BVfK-Veranstaltungen in Corona-Zeiten

Techno-Classica - Neuer Termin vom 24. bis 28. Juni 2020

Erfolgreiche ELN-Händlertagung am 6./7. März 2020 in Berlin

Nächste IAA findet in München statt

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Die BVfK-Autowelt ist online: Die B2C-Börse exklusiv für BVfK-Mitglieder

Vorsicht bei ungesicherter Vorkasse!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Fahrzeugwerbung bei Facebook

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn die uns Regierenden mit sorgenvollen Minen vor die Kameras treten, ist das nichts Besonderes, wenn dann allerdings das gewohnte Krakeelen der immer alles besser wissenden Opposition ausbleibt, scheint die Lage wirklich ernst zu sein. Wir erleben gerade das verzweifelte Bemühen derjenigen, die oft besser informiert sind als die Bevölkerung, das öffentliche Leben mehr oder weniger komplett zum Stillstand zu bringen. Die Adressaten reagieren unterschiedlich: Sie sind mal obrigkeitshörig, mal panisch, mal pragmatisch und oft realistisch, jedenfalls sind Letztere darum bemüht, denn Sie verstehen nicht, was die ganze Aufregung soll, denn um sie herum geht es allen Menschen genauso gut oder auch weniger gut, wie sonst auch.

Oft wird nun an die Weltfinanzkrise 2008/2009 erinnert, als der Autohandel mit der Abwrackprämie beglückt wurde und sich am Ende viele fragten, wo war denn eigentlich die Krise, insbesondere, diejenigen, die vom teilweise nicht nachvollziehbaren Kaufrausch bei Neu- und Jahreswagen geradezu überrannt wurden. Dieser massive Markteingriff hat rückblickend betrachtet offensichtlich geholfen, dies allerdings auf dem Rücken vieler Gebrauchtwagenhändler, deren Geschäfte damals in die Knie gingen.

Der Rückblick ist also immer wichtig, denn er hilft, die richtigen Lehren und Rückschlüsse zu ziehen, doch ist der leider immer erst am Ende möglich. Jetzt stehen wir allerdings am Anfang einer Ausnahmesituation und können nur rätseln, wie viel Ernsthaftigkeit wir da gerade begegnen und wie viel quotengeilem Journalismus und wie vielen von ihren eigenen Problemen ablenkenden Politikern.

Fest steht, dass sich unser Land - ja im Grunde genommen der gesamte Globus gerade im Krisenmodus befindet, da ein unsichtbarer Feind unsere Gesundheit bedroht – genauer gesagt das Leben vorerkrankter und alter Menschen. Und das macht die Situation für all diejenigen, die selbst, wenn sie zum Virenträger werden, nicht gefährdet sind, so schwer nachvollziehbar. Dennoch kan das nicht ignoriert werden.

Welche Konsequenzen hat das für den Autohandel? Der Staat verspricht den Unternehmen großzügige Unterstützung aus gut gefüllten Kassen. Über ein 10.000 € Darlehen mit langer Laufzeit für kleine Betriebe soll nicht lange nachgedacht werden – braucht man wohl auch nicht, denn was soll das helfen? Jedenfalls machen Kredite nur dann Sinn, wenn sich lediglich ein Nachfragestau bildet und Umsätze nur verlagert werden. Doch selbst dann muss man aufpassen, dass man sich nicht nur mit einer zeitlichen Verlagerung auseinander zu setzen hat, sondern sich das Geschäft auch nicht woanders hin verschiebt, denn der Markt ist in Bewegung und die Prognose fällt ebenso schwer, wie die Empfehlung, in welche Richtung man sein Geschäft ausrichten sollte.

Elektromobilität wird dabei auf jeden Fall eine wichtige Rolle spielen. Doch das ist nur eines von vielen Elementen, welches derzeit einer gründlichen Betrachtung und Analyse Ihrer BVfK-Spezialisten bedarf. Daher heißt es jetzt in Bonn am Bundeskanzlerplatz mal wieder: anpacken, analysieren, kommunizieren und wie immer auch gerne operativ begleiten, damit möglichst alle BVfK-Mitglieder diese Situation gut überstehen und vielleicht sogar gestärkt den neuen Herausforderungen gewachsen sind.

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Wirtschaftliche Folgen des Corona-Virus

Bundesregierung entwickelt „Milliarden-Schutzschild“ für Unternehmen

Um den finanziellen Einbußen infolge der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung am 13.03.2020 einen Maßnahmenkatalog erlassen. So sollen betroffene Unternehmen unter anderem von steuerpolitischen Erleichterungen profitieren. Hierzu könne beispielsweise die Stundung von Steuerschulden oder der vorläufige Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen vereinbart werden. Auch Zugang zu Krediten und Bürgschaften der staatlichen KfW-Bank soll gewährt werden. Dafür stehe im Bundeshaushalt ein Finanzrahmen von etwa 460 Milliarden Euro zur Verfügung, der flexibel erhöht werden könne. Schließlich wolle man auch den europäischen Zusammenhalt stärken und das weitere Vorgehen eng mit anderen europäischen Regierungen abstimmen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Der BVfK wird die weiteren Entwicklungen beobachten und an dieser Stelle berichten. Gerne nehmen wir uns auch der Klärung von Einzelfragen an.

Bitte wenden Sie sich hierfür an folgende E-Mailadresse: rechtsabteilung@bvfk.de

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

In eigener Sache: BVfK-Veranstaltungen in Corona-Zeiten


Der BVfK muss sich derzeit als Organisator zweier Veranstaltungen auch unmittelbar mit der Krisensituation auseinandersetzen.

Wenngleich der Deutsche Autorechtstag am 22. und 23. März und der BVfK-Jubiläumskongress am 2. Mai nicht zu den Veranstaltungen gehören, die generell untersagt werden und auch für deren Teilnehmer keine Gefahr darstellen dürften, die über das alltägliche Gesundheitsrisiko hinausgehen, finden derzeit umfangreiche Prüfungen, Beratungen und Abstimmungen auch mit öffentlichen Stellen hinsichtlich einer Durchführung oder Verschiebung der Veranstaltungen statt.

Es ist davon auszugehen, dass es spätestens kommenden Dienstag zu diesbezüglichen Entscheidungen kommen wird, über die wir dann umgehend informieren werden.

Techno-Classica verschoben - Neuer Termin vom 24. bis 28. Juni 2020

Die Techno-Classica Essen, Weltleitmesse der Klassik-Branche mit über 1.250 Ausstellern aus 30 Nationen hat ihre Veranstaltung auf die Zeit vom 24. – 28. Juni verschoben.

Erfolgreiche ELN-Händlertagung am 6./7. März 2020 in Berlin

Unter dem Motto „Mehrmarkenhandel – die neue Währung“ fand die diesjährige ELN-Händlertagung im Berliner Estrel-Hotel, dem größten Tagungshotel Europas statt. Trotz Corona-Angst kamen doch noch annähernd 300 Teilnehmer zusammen. Der Freitag, 6. März war als allgemeiner Infotag konzipiert.
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Prof. Hannes Brachat (Bild oben mit Harry Sanne (li) - s.a. Brachat: Freier Mehrmarkenhandel als rettender Türöffner) führte durch den Tag, wies in eigenen Beiträgen auf die derzeitigen Trends hin und interviewte eine Reihe von Referenten, die in konkreten Praxisbeispielen zeigten, was Schlagwörter wie Digitalisierung heute schon in der Praxis bedeuten und wo die konkreten Vorteile sind.
E.A.I.V.T. -Managing Director Harry Sanne umriss die Arbeit seines Europaverbandes in Brüssel zur Stärkung des freien Autohandels.

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BVfK-Vorstand Ansgar Klein konnte den Teilnehmern eine gute Nachricht der BVfK-Rechtsabteilung überbringen: Das BAFA fördert auch EU-Elektrofahrzeuge als Neu- und Jahreswagen. Details zur Förderung finden Sie im >>> BVfK-Wochenendticker vom 7. März 2020.

Auch Geschäftsführer Markus Hamacher wandte sich an die zahlreichen Zuhörer und führte aus, dass das ELN-System in einer Zeit der systematischen Ausdünnung der Händlernetze für viele Familienbetriebe die perfekte Alternative ist. Denn die Händler-Einkaufsbörse bietet mit über 40.000 Fahrzeugen bei Neu- und Jungwagen für praktisch jeden Kundenwunsch die passende Lösung. Bereits rund 850 Partner können mit dem Slogan werben: „40.000 Autos passen nicht auf unseren Hof. Aber auf unsere Homepage.“

Am Freitagabend wurde zum Get Together gerufen, dem beliebten Stehtisch-Abend, an dem sich die Händler austauschen und alte Freundschaften erneuern.

Der Samstag war wieder als großer Handelstag konzipiert. Es ist der einzige Tag im Jahr, an dem die virtuelle ELN-Börse in die reale 3-D-Welt geholt wird. 23 Großhändler und 24 Aussteller boten ihre Leistungen an. Wie zu hören war, waren alle trotz verminderter Besucherzahl mit den Geschäften zufrieden.

Als ersten Preis einer Tombola für den guten Zweck zur Unterstützung der Kinderkrebshilfe wurde erstmals auf einer ELN-Tagung ein Neuwagen verlost. ELN-Großhändler Viscaal hatte es sich nicht nehmen lassen, einen Opel Karl zu sponsern. Der Erlös der Tombola betrug 7.360,- €.

Die nächste ELN-Tagung wird wieder im Borussia-Stadion Mönchengladbach am 26. und 27. März 2021 stattfinden. www.eln.de (Fotos: ELN)

Nächste IAA findet in München statt

München hat den Zuschlag für die Internationale Automobilausstellung (IAA) im Jahr 2021 erhalten. Das hat der Verband der Automobilhersteller nun entschieden. Hier geht´s zum vollständigen Artikel >>> kfz-betrieb: Nächste IAA findet in München statt
Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:
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Die BVfK-Autowelt ist online: Die B2C-Börse exklusiv für BVfK-Mitglieder


Ein weiterer wichtiger Meilenstein bei unseren digitalen Projekten ist mit dem Launch der BVfK-Autowelt, am Donnerstag den 5. März 2020, erreicht worden. Nun steht die lang ersehnte B2C-Börse, exklusiv für die professionellen Kfz-Händler und Mitglieder des BVfK. Jetzt gilt es möglichst viele Fahrzeugangebote aller BVfK-Mitglieder auf die Börse zu stellen, um Interessenten ein großes Angebot an Fahrzeugen seriöser Händler anbieten zu können. Die Nutzung dieser Plattform ist momentan in Ihrem BVfK-Mitgliedsbeitrag enthalten.

Bieten Sie Ihre Fahrzeuge jetzt auf der BVfK-Autowelt an!
Welche Ihrer Fahrzeuge wie und wie lange angezeigt werden, können Sie in der Fahrzeugverwaltung der digitalen BVfK-Plattform (www.fahrzeugankauf.de) selbst festlegen. Weitere Infos finden Sie auch im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite unter:

>>> Der Weg für BVfK-Mitglieder zur BVfK-Autowelt

Also nichts wie los und den Fahrzeugbestand für die BVfK-Autowelt freischalten.
Alle, die bereits einen Zugang zum Händlerbereich der digitalen BVfK-Fahrzeugplattform (fahrzeugankauf.de) haben, können über den folgenden Link direkt Ihre Impressumsangabe vervollständigen und loslegen:
>>> Impressum erstellen / vervollständigen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich vorher mit Ihren Benutzerdaten einloggen müssen.
Sollten Sie diese nicht mehr wissen, können Sie diesem Link folgen:
>>> Passwort vergessen
Sie können sich aber auch direkt an das BVfK-Team unter digital@bvfk.de oder 0228-854090 wenden.
Ein erfolgreiches und gesundes Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder

> BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website
> BVfK-Autowelt, die B2C-Börse der BVfK-Mitglieder
> BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.
> BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).
> BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.
> Ideen- und Projektplanungsforum: Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert?

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:
> Zum Login auf BVfK.de

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Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet

Vorsicht bei ungesicherter Vorkasse!


Aus aktuellem Anlass gilt es wieder einmal dringend darauf hinzuweisen, dass ungesicherte Vorauszahlungen insbesondere in Verbindung mit besonders günstiger Ware, die von eigentlich eher unbekannten Händlern angeboten wird, mit enormen Verlustrisiken verbunden sind. Dies gilt insbesondere bei Zahlungen ins Ausland, denn auch innerhalb der EU ist es faktisch oft unmöglich, sein Recht zu erlangen und insbesondere sein Geld zurück zu bekommen.

Der BVfK hält für seine Mitglieder für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte spezielle Vertragsformulare bereit, die auch eine optionale Schiedsgerichtsklausel enthalten. Seriöse Partner auf beiden Seiten haben mit einer solchen Regelung kein Problem. Wer jedoch Böses im Schilde führt, wird nicht auf die strategischen Vorteile verzichten wollen, die ihm sein ausländisches Rechtssystem bietet. Daher entfaltet diese Vereinbarung bereits im Vorfeld seine Wirkung, denn sie wird schon in der Vertragsverhandlung zum Prüfstand über die Frage, ob man es mit einem seriösen und professionellen Geschäftspartner zu tun hat.

Weitere Informationen liefert gerne die rechtsabteilung@bvfk.de

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Fahrzeugwerbung bei Facebook


Ein großer Teil der BVfK-Mitgliederschaft unterhält mittlerweile eine Facebook-Seite, um sein Unternehmen und natürlich auch einzelne Fahrzeugangebote zu präsentieren. Dank großer Reichweite, übersichtlicher Darstellung und der Möglichkeit, direkt miteinander zu kommunizieren, sind soziale Netzwerke ein gern genutztes Werbemedium.

Weil sie als solche gelten, sind allerdings dieselben gesetzlichen Vorgaben zu beachten, wie bei der Werbung auf der eigenen Internetpräsenz oder den Fahrzeugbörsen. Die parallele Möglichkeit der privaten Nutzung und der im Kern unkommerzielle Aufbau erhöhen allerdings die Gefahr, schnell mal eine Verpflichtung zu übersehen. Das ist längst auch im Kreis der Abmahnvereine bekannt, weshalb diese ein besonderes Augenmerk auf Facebook-Auftritte legen. Erst kürzlich wurde der BVfK-Rechtsabteilung wieder ein Fall übermittelt, in dem die Missachtung der Darstellungspflichten laut Pkw-EnVKV beanstandet wurde.

Ein Klick auf „Mehr anzeigen“ reicht nicht

Dass Facebook-Postings generell die Pflicht zur Angabe der CO-Emissionswerte und des Kraftstoffverbrauchs auslösen, dürfte mittlerweile kaum noch bestreitbar sein. Auch hierbei gelten die bekannten Grundsätze: eine Pflicht zur Angabe besteht nur bei Neufahrzeugen. Außerdem muss ein konkretes Modell beworben werden, was bereits dann anzunehmen ist, wenn Aussagen zur Motorisierung getroffen werden (Fahrzeugabbildung reicht nicht, siehe Wochenendticker vom 14. September 2019).

Tückisch ist jedoch, dass der Platz für den Beschreibungstext bei Facebook-Postings begrenzt ist. Bei längeren Texten werden die Verbrauchsinformationen oftmals abgeschnitten und erscheinen erst bei einem Klick auf das Feld „mehr anzeigen“. Das genügt jedoch nicht, meint beispielsweise das OLG Köln. Exakt in dem Zeitpunkt, in dem Angaben zur Motorleistung erfolgen, muss der Kaufinteressent auch die CO2-Werte und den Kraftstoffverbrauch unmittelbar wahrnehmen können. Eine dazwischen liegende Verlinkung bzw. die Notwendigkeit, erst noch weitere Schritte durchzuführen, um an die Angaben zu gelangen, begründe eine Irreführungsgefahr.

Auch User-Postings zählen ggf. als Werbung

Vorsicht ist auch bei der Kommentierung von Bildmaterial geboten, welches von Autokäufern auf der Facebook-Seite des jeweiligen Verkäufers veröffentlicht wird. Jedenfalls dann, wenn Sie ein von Dritten erstelltes Fahrzeugbild mit konkreten Angaben zur Motorisierung teilen oder in ein eigenes Posting verpacken und mit einem Kommentar wie etwa „Viel Spaß mit dem neuen Auto“, „tolles Bild“ versehen, haben Sie sich das Bild nach Auffassung des OLG Celle zum Zwecke der Werbung zu eigen gemacht, womit gleichzeitig auch die Pflichten der Pkw-EnVKV ausgelöst werden.
Sie sollten daher bei jeder eigenen Veröffentlichung derartiger Fotos abwägen, ob dem ein Werbeeffekt innewohnt. Bestehen Zweifel, raten wir vor dem Hintergrund der Entscheidung dazu, die Angaben nach der Pkw-EnVKV hinzuzufügen. Ob dies auch für die Kommentierung fremder Postings ohne eigenständige Veröffentlichung/Nutzung der „Teilen“-Funktion gilt, war bis jetzt noch nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung. Dies darf jedoch schon allein deshalb bezweifelt werden, weil die Kommentierung fremder Bilder in vielen Fällen gar nicht die Möglichkeit bietet, die Angaben der Pkw-EnVKV auf den ersten Blick ersichtlich zu machen, etwa weil sich viele Kommentare unter dem Bild befinden und Ihrer erst weit hinten erscheint.

Teilen von Testberichten

Eine weitere Falle lauert beim Teilen fremder Fahrzeugtestberichte auf der eigenen Seite. Hier war es wiederum das OLG Celle, welches den Händler zur Angabe der Emissions- und Verbrauchswerte verpflichten will, sofern ein Testbericht geteilt wird und sich das dort getestete Fahrzeug auch im eigenen Bestand befindet. Dann nämlich dient der Testbericht nicht der allgemeinen Information, sondern der Werbung. Ob dies auch dann noch gilt, wenn das getestete Modell ersichtbar schlecht abschneidet, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Bei Fahrzeugwerbung auf Social-Media-Plattformen gilt wie in anderen Bereichen auch, dass in dem Moment die Pflichten der Pkw-EnVKV ausgelöst werden, in dem der Händler konkrete Fahrzeugangaben macht und das betroffene Fahrzeugmodell als Neuwagen grundsätzlich im Bestand hat. Sobald Sie mit einem eigenen Posting, einer Kommentierung oder dem Teilen eines Beitrags einen Werbeeffekt erzeugen wollen oder Ihr Beitrag jedenfalls in der Form wahrgenommen werden könnte, sollten Sie die Emissions- und Verbrauchswerte angeben.
Gerne steht Ihnen die BVfK-Rechtsabteilung beratend zur Seite, um einer eventuell drohenden Abmahngefahr vorzubeugen, wenn Sie sich im Einzelfall unsicher sind.

Matthias Giebler
BVfK-Rechtsabteilung
Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:
> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:
> BVfK-Vertragsformulare
> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle
> Liste der BVfK-Vertragsanwälte
> FAQs-BVfK-Rechtsfragen
> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht
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vom 10. März 2020

Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf

von Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt aus Friedberg/Hessen, Geschäftsführer VDIK

EuGH, BGH und nationaler sowie europäischer Gesetzgeber halten diejenigen, die in der täglichen Praxis das Autokaufrecht anzuwenden haben, auf Trab. Autohersteller, Händler, Verbraucherschützer, Anwälte, Instanzgerichte und andere Player sind mit ständigen Neuerungen konfrontiert. Leitlinien, die jahrelang, teils jahrzehntelang den Weg gewiesen haben, werden zur Makulatur. Die (Nach-)Wehen von Froukje Faber, Ferenschild und Dieselkrise sind noch deutlich spürbar. Vieles ist noch ungeklärt. Besser gesagt: Vieles bedarf dringend der Klärung.
allesGute