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BVfK – Wochenendticker 7. März 2020

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Corona-Fakten - gegen Hyterie

ELN-Tagung 2020 in Berlin - viel Gutes für den Autohandel

Betrugsverdacht – die Kripo Braunschweig bittet um Mithilfe

Reise + Camping 2020 - die Reisemobilbranche boomt

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Google: Ab September müssen alle Internetseiten responsive sein

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neue Förderrechtlinie für Elektrofahrzeuge ist in Kraft getreten!

Auch EU-Fahrzeuge förderfähig!

Termine


23. - 24. März 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020 | Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK – "Rhein in Flammen".

18. - 20. Juni 2020 | E.A.I.V.T. International Markets Congress 2020 in Athen.
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

in China ist bisher von 45.000 bestätigten Corona-Infizierten kein einziges Kind im Alter bis zu neun Jahren gestorben! In der Altersgruppe bis 40 Jahre sind es 900 Menschen (0,2 %). Bei den 40-70 Jahre alten sind es 16,200 (3,6 %). Die besonders starke Grippewelle 2017/18 hat nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts rund (RKI) 25.100 Menschen in Deutschland das Leben gekostet. Diese waren zum größten Teil nicht geimpft, was laut RKI zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen zählt.

Hier liegt das Problem, denn es gibt noch keinen Impfstoff gegen das Coronavirus, wenngleich fieberhaft daran gearbeitet wird und ein geeignetes Mittel kurzfristig zur Verfügung stehen dürfte.
Man sollte sich allerdings auch tatsächlich impfen lassen, jedenfalls dann, wenn man zu den Risikogruppen zählt. Denn ebenso, wie bei der Feinstaubdebatte, gilt mal es wieder, genauer hinschauen: bei Patienten, die bereits an Krebs, Bluthochdruck, Atemwegserkrankungen, Diabetes und an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, ist das Risiko einer lebensgefährlichen Erkrankung zehnmal so hoch, wie bei gesunden Menschen.

Nun fragt man sich angesichts der wieder einmal zu erlebenden Hysterie, warum im Winter 2017/2018, soweit bekannt, keine Veranstaltung wegen Grippe abgesagt wurden und warum dies nun besonders von solchen Mitmenschen lautstark gefordert wird, die sich bisher um all dies, also auch um eine Impfung, nicht gekümmert haben und sich damals ja offensichtlich, wohl geradezu todesmutig auf Konzerte, zu Fußballspielen und natürlich auch zu Autohändler-Tagungen begeben haben.

Eine solche Tagung freier Autohändler findet gerade in Berlin statt und es ist erfreulicherweise zu berichten, dass der Veranstalter, die Internetplattform ELN (https://eventinfo.eln.de/ )eine Zielgruppe anspricht, die sich pragmatisch und unaufgeregt mit Problemen auseinandersetzt und daher auch wieder einmal zahlreich erschienen ist.
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Denn es wäre schade, wenn ELN-GF Marcus Hamacher und sein Team auf leere Stuhlreihen geschaut hätten und auf den verdienten Lohn für ihre immense Arbeit und großen Investitionen hätten verzichten müssen.

Warum die ELN-Tagung auch im Jahr 2020 wieder einmal ein unverzichtbares Muss für alle freien Händler war, die sich schwerpunktmäßig dem EU-Neuwagenhandel widmen, erfahren Sie ausführlich im nächsten Wochenendticker.

Jedenfalls lautet das Resümee aus Berlin eindeutig: Das war wieder einmal

„Viel Gutes für den Autohandel“

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Prof. Brachat (2.v.l.) modieriert die ELN-Tagung wie gewohnt pointiert und kompetent.

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Reise + Camping 2020 - die Reisemobilbranche boomt

Die Deutschen sind reisefreudig, das zeigen aktuelle Branchenzahlen und die Resonanz auf NRWs größte Urlaubsmesse, die Reise + Camping in Essen. Dem entsprechend boomt die Reisemobilbranche. Laut des Deutschen Camping-Clubs erzielte die Freizeitfahrzeugbranche 2019 mit 11,7 Milliarden Euro Umsatz einen neuen Rekordumsatz.

Vom 26. Februar bis 1. März holten sich über 60.000 Besucher in Essen Tipps und Anregungen für ihre nächste Reise bzw. bestellten schon auf der Messe die 2020ziger Wohnmobilmodelle. Viele der ausgestellten Fahrzeuge waren bereits nach einem Tag mit « Sold » gekennzeichnet.

Reisemobile, Caravans, Dachzelte und Co. in vier Hallen
Die Reise + Camping präsentierte in den Hallen 1, 2, 3 und 6 alles rund um das Trendthema Camping. Ob Zelt, Wohnwagen, Reisemobil, Mobilheim, Faltcaravan oder praktisches Equipment wie Vorzelte, Möbel oder Solarduschen – für jeden Geschmack und für jedes Portemonnaie war etwas passendes im Angebot.

Rund 41 Prozent der Besucher interessierten sich besonders für die ausgestellten Fahrzeuge, dicht gefolgt von Campingzubehör und internationalem Campingtourismus. Wer es etwas luxuriöser mochte, kam im Bereich „Glamping“ voll auf seine Kosten. Luxuswohnmobile des Herstellers Morelo fanden hier besondere Beachtung.

Die nächste Reise + Camping findet vom 24. bis 28. Februar 2021 in der Messe Essen statt. Schon jetzt sprachen sich 94 Prozent der Besucher für einen erneuten Besuch aus.

Betrugsverdacht - die Kripo Braunschweig bittet um Mithilfe


Hintergrund ist die Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Betruges.
Die Kripo Braunschweig fragt, wer Informationen über die folgernden Firmen und Personen hat, von ihnen gehört hat oder Geschäftsbeziehungen mit diesen eingegangen ist:
  • Autohaus VAG, Heinz-Scheer-Straße 2, 38126 Braunschweig. Verknüpft mit dem Namen „Peter Neumicke“.
und
  • VAG Financial Services Ltd., Clifton House Office 70, Fitzwilliam Street Lower Dublin 2, Irland. Verknüpft mit dem Namen „Sascha Antonius“.
Im anhängigen Ermittlungsverfahren wird überprüft, ob die vorgenannten Firmen tatsächlich existieren oder existierten. Laut Angaben eines Beschuldigten soll zumindest die Fa. VAG Financial Services Ltd. bundesweit agieren.
Kontaktaufnahme mit Kriminalhauptkommissar Dieter Warnecke, Polizeikommissariat Nord in Braunschweig, Tel. 0531 476 3353, E-Mail dieter.warnecke@polizei.niedersachsen.de (Ermittlungsverfahrens 208 Js 6289/18 wegen gewerbsmäßigen Betruges).
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vom 3. März 2020

Update Schadensregulierung & Versicherungsrecht

von Marcus W. Gülpen, Rechtsanwalt

Das „Unfallschadensrecht“ ist ständig in Bewegung. Jedes Jahr kommen zigtausende neue Entscheidungen auf den „Rechtsmarkt“. Die BGH-Entscheidungen nimmt man wahr. Die örtlichen Entscheidungen gehen zumeist unter in der „Rechtsentscheidungsflut“.
Der Vortrag stellt viele dieser neuen Entscheidungen vor und versucht neue Tendenzen im Unfallschadensrecht aufzuzeigen. >>> Hier geht´s zum vollständigen Beitrag von Rechtsanwalt Gülpen

>>>hier geht´s zur aktuellen Agenda des Autorechtstags!
>>>hier geht´s zur Online-Anmeldung des Autorechtstags!
>>>hier geht´s zum Anmeldeprospekt des Autorechtstags!
>>>hier geht´s zur Sonderinformation des Shuttleservice 2020!
Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Google: Ab September müssen alle Internetseiten responsive sein


Im Wochenendticker vom 3. August 2019 haben wir schon einmal darüber berichtet, dass alle neuen Internetseiten im responsive Design erstellt werden müssen, damit die Seite und deren Inhalte in der Googlesuche erscheint. Das bedeutet, dass die Inhalte der Seite für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets genauso optimal dargestellt werden müssen auch wie in der Desktopansicht.

Ab September diesen Jahres betrifft es auch alle älteren Webseiten.
In Zahlen betrifft das immerhin noch rund 30 Prozent aller Internetseiten. Sollte ab September eine Seite nicht für mobile Geräte optimiert sein, bedeutet das definitiv ein schlechteres Ranking und es kann sogar dazu führen, dass die Seite gar nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt wird.

Was ist zu tun?

Ob Sie überhaupt etwas tun müssen, können Sie mit dem "Mobile-Friendly"-Prüftool von Google herausfinden.

>>> Hier geht's zum Prüftool von Google

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Seite nicht für mobile Geräte optimiert ist, sollten Sie das unbedingt noch innerhalb der nächsten 6 Monate nachholen, damit die Seite im Ranking nicht abgewertet wird.

Kurz zum Hintergrund, ein Zitat aus dem Ticker vom 3. August 2019:

Warum tut Google das?

In den letzten Jahren hat sich das Nutzerverhalten stark geändert und die meisten Internetseiten werden über mobile Endgeräte aufgerufen. Demnach verliert der Dektop-PC immer mehr an Bedeutung für den Internetnutzer, auch wenn er nicht wegzudenken ist. Der Trend wird sich vermutlich auch nicht umkehren sondern auch auf andere Suchmaschinenanbieter ausweiten.

Auch die BVfK-Händlerwebseiten sind für mobile Endgeräte optimiert. Wer eine Internetpräsenz in naher Zukunft plant oder die Optimierung für mobile Endgeräte in Erwägung zieht, kann uns gerne ansprechen. Weitere Infos finden Sie auch in Ihrem Mitgliederbereich unter folgendem Link:

>>> BVfK-Händlerwebseiten

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neue Förderrechtlinie für Elektrofahrzeuge ist in Kraft getreten! Infos zum Umweltbonus! Auch EU-Fahrzeuge förderfähig!


Bereits am 21.12.2019 (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.) hatten wir an dieser Stelle über anstehende Änderungen beim Umweltbonus informiert und versprochen, Sie bei Neuentwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Zwischenzeitlich ist die Förderrichtlinie geändert worden und in Kraft getreten. Wir standen deswegen in der zurückliegenden Woche mit dem für die Bewilligung der Kaufprämie zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Austausch und können Erfreuliches für den freien Handel berichten: Auch EU-Neufahrzeuge und -Jahrewagen können in den Genuss der Prämie kommen.

Welche Fahrzeuge werden überhaupt gefördert?

Um von der Förderung generell begünstigt zu sein, muss sich das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug (Plug-In) auf der vom BAFA veröffentlichten Liste befinden.
Hier geht´s zur Liste: >>>https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=107

Es werden nunmehr nicht nur neue Fahrzeuge, sondern auch junge Gebrauchte, so genannte "Zweitzulassungen" gefördert, sofern deren Erstzulassung nach dem 04.11.2019 erfolgt ist. Bei diesen Fahrzeugen darf die Erstzulassung maximal ein Jahr her sein und die Laufleistung höchstens 15.000 km betragen. Bei einer Tageszulassung werden die Fahrzeuge unabhängig von der Laufleistung als Gebrauchtwagen behandelt.

Besonders wichtig für den freien Handel ist, dass alle Fahrzeuge förderfähig sind, die in Deutschland zugelassen werden, egal, in welchem Mitgliedstaat der EU sie gekauft wurden. Bei Zweitzulassungen kann die Erstzulassung ebenfalls in jedem Mitgliedstaat der EU erfolgt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt wie gehabt zur Hälfte durch den Hersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Die Kaufprämie ist erhöht worden. Die Gesamtprämie stellt sich jetzt gestaffelt wie folgt dar:

Neue reine Elektrofahrzeuge:
Nettolistenpreis bis maximal 40.000 €: 6.000 €
Nettolistenpreis bis maximal 65.000 €: 5.000 €

Neue Plug-In-Hybride:
Nettolistenpreis bis maximal 40.000 €: 4.500 €
Nettolistenpreis bis maximal 65.000 €: 3.750 €

Junge Gebrauchte:
Reine Elektrofahrzeuge: 5.000 €
Plug-In-Hybride: 3.750 €

Es bleibt dabei, dass der Bundesanteil am Umweltbonus nur gewährt wird, wenn der "Eigenbeitrag des Autoherstellers" nachgewiesen ist. Der Nachweis wird folgendermaßen erbracht:

Die Automobilhersteller melden dem BAFA für jedes Fahrzeugmodell einen bestimmten Preis, den das BAFA als BAFA-Nettolistenpreis in der oben verlinkten Liste veröffentlicht. Der auf der Rechnung des Händlers an den Kunden ausgewiesene Nettokaufpreis des Fahrzeugs ohne Sonderausstattung muss dann diesen BAFA-Nettolistenpreis um mindestens den jeweiligen Herstelleranteil unterschreiten. Dies, so das BAFA, unabhängig davon, wie dieser Herstellereanteil zustandekommt. Es kommt auf die auszuweisende Differenz zum Referenzpreis an. Sonderausstattungen bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt.

Ein Beispiel:

Sie verkaufen einen neuen Renault ZOE Cargo. Auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA ist dieses Fahrzeug mit einem BAFA-Nettolistenpreis von 29.500 € notiert. Als reines Elektrofahrzeug unter 40.000 € beträgt die Förderung insgesamt 6.000 € mit einem Herstelleranteil von 3.000 €. Der in der Rechnung an den Kunden ausgewiesene Nettokaufpreis des Fahrzeugs darf ohne Sonderausstattung also höchstens 26.5000 € betragen. Der so genannte "Herstelleranteil" muss in der Rechnung auch nachvollziehbar aufgeführt werden. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer sind dann gesondert auszuweisen.

Wie läuft die weitere Abwicklung?

Der Kunde stellt nach Zulassung des Fahrzeugs den Antrag für die Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus beim BAFA. Das ist ausschließlich über das elektronische Antragsformular auf der Website des BAFA möglich, welches Sie hier https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem
finden.

Mit der Antragstellung muss der Kunde Kopien der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis der Zulassung auf den Kunden einreichen. Bei Zweitzulassungen ist zudem eine Erklärung eines Sachverständigen über die maximale Laufleistung von 15.000 km beizulegen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular unter diesem Link:
>>>https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_formular_emob_gwa.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Der Bundesanteil am Bonus wird nach Vorlage dieser Unterlagen und deren Prüfung durch das BAFA auf ein Konto des Kunden ausgezahlt. Das Fahrzeug muss dann mindestens sechs Monate auf den Kunden in Deutschland zugelassen sein.

Soweit Sie hierzu noch Rückfragen haben oder aber weitere Anmerkungen machen möchten, stehen wir Ihnen unter rechtsabteilung@bvfk.de zur Verfügung! Bitte beachten Sie auch, dass diese Informationen unter dem Vorbehalt weiterer Präzisierung der BAFA steht. Sicherheitshalber sollten Werbung und Kaufvertrag einer Einzelprüfung unter Berücksichtigung der jeweisl aktuellen Informationslage erfolgen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung steht auch hier gerne zur Verfügung und hält Sie auf dem Laufenden.
Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:
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Termine

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23. - 24. März 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

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2. Mai 2020 | Großer BVfK-Jubiläumskongress

20 Jahre BVfK –"Rhein in Flammen"

Der große BVfK-Jubiläumskongress 2020 wird eine Plattform für alle diejenigen sein, die mithelfen, den Auto-Unternehmern die Zukunft durch Innovation und professionelle wie zuverlässige Zusammenarbeit zu sichern.
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