B V f K - P R E S S E M E L D U N G

 

Aktuelles zu Hyundai-Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen

 

BVfK-Stellungnahme zum Bericht des „Kfz-Betrieb“ vom 14.9.2016: „Hyundai mahnt Händler wegen Grauimporten ab“

Bonn, 16. September 2016

Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK berichtete bereits Ende August vom massiven Vorgehen des koreanischen Autoherstellers gegen gewerbliche Verkäufer von solchen Hyundai-Neuwagen, die angeblich ohne Zustimmung des Herstellers in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurden.

Mit dem Argument, dies würde gegen das Markenrecht verstoßen, werden derzeit Händler abgemahnt und sollen gezwungen werden, den Verkauf dieser Fahrzeuge einzustellen. Darüber hinaus wird auch Schadensersatz und sogar Vernichtung gefordert.

UPDATE 15.9.2016:

Nach aktuellem Kenntnisstand des BVfK betreibt Hyundai selbst seit Jahren zwei parallele Vertriebssysteme, über welche Neufahrzeuge in die Märkte der EU gelangen. Dazu soll es neben dem etablierten Vertragshandel ein inoffizielles System geben, welches über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in der Ukraine („Kiew“) gesteuert und über osteuropäische Vertragsimporteure abgewickelt wird. Dabei sind drei Balkanländer und deren Importeure eingebunden:

Mazedonien, Bosnien und Serbien.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dem BVfK immer mehr Hintergrundinformationen und Insiderkenntnisse zugespielt werden, hofft der Verband bald das beweisen zu können, was offensichtlich zu sein scheint:  

Auf der zweiten, weniger offiziellen Schiene vom Herstellerwerk bis hin zu den wichtigen und in Abhängigkeit von Hyundai agierenden und die dortigen Wünsche der jeweils Vertriebsverantwortlichen erfüllenden Importeure wurde wohl alles getan, um reibungslose Importe in die EU zu gewährleisten.

Dem zufolge dürfte das Hyundai-Mutterhaus in Korea ein System von Querlieferungen aus Nicht-EWR/EU-Staaten in die EU selbst geschaffen und dabei bewusst und aus guten Gründen den Freien Neuwagenhandel mit einbezogen haben.

Aufgrund besonderer Umstände in Korea soll nun angeblich dieses so vom BVfK wahrgenommene inoffizielle „Kiew-EU-Vertriebssystem“ beseitigt werden. Dabei scheint es aus nicht sofort erkennbaren Gründen nicht möglich zu sein, dies einfach per Dekret zu stoppen.

Daher setzt man den Hebel beim Markenrecht an und behauptet, die großen Fahrzeugströme seien ohne Wissen und Billigung von Hyundai in die EU gelangt.

Der Hebel „Markenrecht“ hat Sprengkraft. So besteht für Händler, die mit solchen Fahrzeugen handelten, die Gefahr eines Schadens in Höhe von 100% und mehr des jeweiligen Kaufpreises, wenn alle Forderungen in den Abmahnungen von Hyundai durchgesetzt würden.

Der BVfK kann aus den zuvor beschriebenen Gründen derzeit nicht erkennen, dass Hyundai für die in Rede stehenden Importe noch Markenrechtsansprüche geltend machen kann.

Darüber hinaus ist auch die am 14.9.2016 unter http://www.kfz-betrieb.de/neuwagen/articles/550254/" zu findende Behauptung von Hyundai, die Fahrzeuge seien „entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellersaus Nicht-EWR-Ländern in den EWR“ eingeführt worden, in Frage zu stellen.

Dabei geht es tatsächlich nicht etwa um die von Hyundai angeführten höchsten europäischen Standards“ - womit wohl die überhaupt nicht in Rede stehenden Qualitätsstandarts gemeint sein dürften, sondern um Ausstattungsumfang und Begleitdokumente, wie sie teilweise nur in der EU gefragt sind oder benötigt werden.

Darüber hinaus muss sich Hyundai fragen lassen, wie es denn möglich sein kann, dass nach derzeitigen Erkenntnissen geschätzt 30.000 – 50.000 Fahrzeuge pro Jahr „gegen den Willen des Herstellers“ über die „Kiew-Schiene“ unbemerkt in die EU gelangten. Spätestens mit Garantieanmeldung hätte dies auffallen müssen.

Hyundai meint im besagten Artikel auch, dass „die Identifikation von Nicht-EWR-Fahrzeugen möglich sei.“ So heißt es u.a.:

„…Laut Hyundai besteht die Möglichkeit, die Herkunft des Fahrzeuges aus dem Garantie- und Serviceheft zu entnehmen. Dabei sei zunächst auf die Sprache des Heftes zu achten, so der Hersteller. Des Weiteren werde unter anderem auf der letzten Seite des Heftes der Distributor des Fahrzeuges genannt, sodass eine Bestimmung der Herkunft ohne weiteres möglich sei…“

Dazu stellt der BVfK fest:

Seit der EU-Osterweiterung  ist es gerade nicht mehr ohne Weiteres erkennbar, welches Osteuropäische Land zur EU oder auch nicht gehört: Lt. Wikipedia traten am 1. Mai 2004 die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und die Republik Zypern der Europäischen Union bei. Am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien, Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der EU.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterung_der_Europ%C3%A4ischen_Union )

Ein Blick auf die Europarkarte macht deutlich: Es ist für die Meisten sogar überraschend, dass Mazedonien, Bosnien und Serbien nicht zur EU gehören, so sie doch inzwischen von EU-Ländern geradezu umzingelt sind und darüber hinaus von den meisten Bürgern immer noch dem früheren Jugoslawien zugeordnet werden, dessen frühere Republiken Slowenien und Kroatien sogar zur EU gehören.

Der BVfK ist sich daher sicher, dass von keinem Kfz-Händler – egal welcher Zugehörigkeit- erwartet werden kann, dass man an der Sprache im Serviceheft die Herkunft eines Fahrzeuges von außerhalb der EU erkennen kann und dann auch noch Rückschlüsse auf markenrechtliche Probleme ziehen muss. Die in den Serviceheften der betroffenen Fahrzeuge verwendeten Sprachen gibt es auch innerhalb der EU.

Weiterhin behauptet Hyundai im Artikel des Kfz-Betriebs:  „…ein weiteres Unterscheidungskriterium sei die Herstellergarantie. Für Fahrzeuge außerhalb des EWR biete Hyundai regelmäßig nicht die hier im EWR bekannte fünfjährige Garantie ohne Kilometerbeschränkung an…“

Dazu stellt der BVfK fest:

Das ist nicht richtig. Dem BVfK liegen Servicehefte parallel importierter Fahrzeuge mit einer fünfjährigen Garantie ohne Kilometerbeschränkung vor. 

 

Der BVfK vertritt die Interessen nicht nur betroffener Freier Händler. Es wurde ein Spezialistenteam zur Beschaffung von Informationen und Beweisen, wie auch kompetenter juristischer Vertretung der Verbandsmitglieder gebildet.

 Auch andere Händler können Informationen beim BVfK erfragen.

Betroffene wenden sich per E-Mail direkt an rechtsabteilung@bvfk.de 

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) ist die richtungweisende Stimme des seriösen freien Kfz-Handels in Deutschland. Dem Verband gehören Unternehmen aus dem Neu- und Gebrauchtwagenhandel, als auch dem Kfz-Vermittlergeschäft an. Die Mitgliederzahl steigt seit  seiner Gründung im Jahr 2000 stetig. Derzeit sind über 800 Händler organisiert. Der Verband sieht seine Aufgaben in der Imageverbesserung seiner einem strengen Regelwerk verpflichteten Mitglieder sowie der Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wozu ganz wesentlich die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken zählt. So trägt der BVfK erfolgreich zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs, wie auch des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Seit über 16 Jahren leistet der Verband Pionierarbeit. Hierzu zählen bedeutende Projekte,  wie etwa der von Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und BVfK-Vorstand Ansgar Klein initiierte Deutsche Autorechtstag (www.deutscher-autorechtstag.de), der gemeinsam von BVfK, ADAC und ZDK veranstaltet wird, wie auch die Einrichtung von Schiedsstellen zur gütlichen Einigung von Streitfällen. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist das erfolgreiche Konzept, wie auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit des Bundesverbandes und seiner Mitglieder.

Kontakt: BVfK-Pressestelle Bonn Telefon: +49 228 85 40 910 E-Mail: pressestelle@bvfk.de

V.i.S.d.P.: Ansgar Klein

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